Der Fall einer muslimischen Frau, die wegen ihres Kopftuchs nicht im Sky-Restaurant des Salzburger Hotels Cool Mama frühstücken durfte, sorgt für Wirbel. Der Hotelbetrieb hält an seinem Dresscode fest und betont: Das Verbot richte sich nicht gegen eine bestimmte Religion.
Denn im Restaurant sind grundsätzlich sämtliche Kopfbedeckungen untersagt. Das betrifft laut Hotel neben Kopftüchern auch "Personen, die eine Kippa (Anm.: eine jüdische Kopfbedeckung für Männer), eine Baseballkappe, einen Hut" oder Ähnliches tragen, die Salzburger Nachrichten (SN) berichteten zuerst darüber.
In den bisher bekannt gewordenen Fällen waren allerdings stets muslimische Frauen betroffen.
Nun erklärt das Hotel auch, wie es überhaupt zu der ungewöhnlichen Regel gekommen ist. In der Vergangenheit sei der Betrieb mehrfach mit Gästen konfrontiert gewesen, die Hauben, Kapuzen, Hüte, Krönchen und Schleier bei Polterabenden und anderen Feiern getragen hätten.
Deshalb "haben wir uns in der Folge dazu entschieden, ausnahmslos das Tragen von Kopfbedeckungen zu untersagen", erklärt der Hotelbetrieb den SN.
Vor einigen Monaten, als ein sehr ähnlicher Fall bekannt wurde, erfuhr "Heute" vom Hotel: "COOL MAMA ist ein Ort der Begegnung, und Gäste aus sämtlichen Kulturkreisen sind bei uns willkommen, um in einzigartiger Atmosphäre mit Blick über Salzburg angenehme Stunden bei gutem Essen und Getränken zu genießen. Um dieses Ambiente sicherzustellen, haben wir – auch auf Wunsch unserer Gäste – im Laufe der Jahre hausinterne Regeln entwickelt, zu denen auch ein Dresscode für das Sky Restaurant zählt."
Und dann: "Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Regelung, die sich ausschließlich auf das Tragen eines Kopftuchs bezieht."
Im aktuellen Fall wollte eine Familie, die im Hotel übernachtet hatte, gemeinsam zum Frühstücksbuffet. Weil die Mutter ein Kopftuch trug, wurde sie auf das Verbot hingewiesen.
Auch ein Frühstück im Hotelzimmer war für sie keine Alternative. Laut Betrieb wird das Frühstück grundsätzlich nicht als Zimmerservice angeboten. Gäste dürfen zudem keine Speisen vom Buffet mit aufs Zimmer nehmen.
Der Familie sei deshalb angeboten worden, das bereits gebuchte Frühstück für die Mutter nicht zu verrechnen.
"Da wir Frühstück für sämtliche unsere Hotelgäste weder als Roomservice anbieten noch Gäste das Buffet-Essen mit aufs Zimmer nehmen können, wurde dieser Familie aus Kulanz angeboten, die Kosten für das bereits gebuchte Frühstück nicht in Rechnung zu stellen, da es für die Mutter der Familie nicht infrage kam, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Die Familie hat diese Lösung angenommen und akzeptiert", so das Hotel zu den SN.
Nach Darstellung des Hotels seien die Hinweise zum Dresscode bereits vor der Buchung klar kommuniziert worden. Die Familie habe diese jedoch nicht beachtet und das Personal anschließend lautstark beschimpft.
Der Betrieb betont zudem, dass das Verbot ausschließlich für das Sky-Restaurant und nicht für Hotelnächtigungen gilt. Deshalb könne eine Frau mit Kopftuch sehr wohl im Hotel übernachten. Zum Frühstück im Restaurant allerdings, müsste sie dieses laut Dresscode abnehmen.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht solche Regeln kritisch. "Diskriminierungsverbote bilden eine klare Grenze des Hausrechts", erklärt Alexandra König gegenüber den SN.
Das könne auch "scheinbar neutrale Regelungen, die im Ergebnis eine bestimmte Gruppe aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts benachteiligen" betreffen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Regel sachlich gerechtfertigt ist.
Beim Argument, dass ein Dresscode ein angemessenes Erscheinungsbild sicherstellen soll, hält die Gleichbehandlungsanwaltschaft fest: "Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Ausschluss religiöser Kleidung hierfür erforderlich sein sollte".