Österreich

Nach Schuss in Kaserne: Bedingte Haft & Geldstrafe

Heute Redaktion
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Nach einem Schussvorfall in einer steirischen Kaserne musste sich ein Soldat am Dienstag vor einem Grazer Gericht verantworten. Er bekannte sich schuldig.

Anklage gegen 27-jährigen Korporal. Weil es im August dieses Jahres in der Kaserne Bad Radkersburg zu einer Schussabgabe kam, musste sich am Dienstag ein Soldat vor einem Grazer Gericht verantworten. Das Gericht hatte zu klären, wie es zu dem Zwischenfall gekommen ist. Durch die Kugel erlitt ein 20-Jähriger schwere Verletzungen im Genitalbereich.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten sowie Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen der Polizei und des Bundesheers schlossen eine vorsätzliche Tat aus. Das Gericht musste nun dennoch klären, wie genau es zu dem Unfall gekommen ist, denn die Schilderungen zu dem Vorfall divergieren.

Verdacht der schweren Körperverletzung

Der Angeklagte gab an, dass er vergessen habe, seine Waffe zu entladen. Der Schuss habe sich dann gelöst, als er die Pistole aus dem Holster nahm. Anders sieht das die Staatsanwaltschaft. Sie geht davon aus, dass der Soldat die Waffe, im Glauben sie sei entladen, gegen den rechten Oberschenkel des Rekruten gehalten und abgedrückt habe. So schildert auch das Opfer die Tat.

Daher musste sich der Soldat wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Vor Gericht sagten nicht nur das Opfer, sondern auch Zeugen des Vorfalls aus. Dem Angeklagten hätten bis zu zwei Jahre Haft gedroht.

Das Opfer aus Steyr verlor durch das 9-mm-Projektil einen Hoden. Nach der Versorgung durch Bundesheer-Sanitäter sowie einem Notarzt, musste der 20-Jährige ins LKH Graz geflogen werden. Lebensgefahr bestand für den jungen Mann nicht.

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