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Nach Trainingsstart: Klubs weiterhin in Kurzarbeit?

Heute Redaktion
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Die Bundesligisten bleiben trotz Trainingsstarts in Kurzarbeit.
Die Bundesligisten bleiben trotz Trainingsstarts in Kurzarbeit.
Bild: GEPA-pictures.com

Die Bundesliga rückt der Saisonfortsetzung immer näher. In der kommenden Woche darf wieder trainiert werden. Ein Liga-Start wird im Mai angepeilt. Doch lässt sich dies mit der Kurzarbeits-Regelung vereinbaren?

Bis auf Leader LASK und Meister Salzburg setzen alle anderen zehn Bundesligisten auf das Corona-Kurzarbeitsmodell. Und daran wird sich auch mit dem Trainingsstart in Kleingruppen am Dienstag nichts mehr ändern, sagte der auf Sportrecht spezialisierte Anwalt Wolfgang Rebernig der APA.

Die Rückkehr zum Training in Kleingruppen würde nicht den Normalbetrieb bedeuten, so könnten die Klubs weiterhin die Corona-Kurzarbeit nutzen.

"Bürokratisch" sei allerdings die Regelung, wonach die Änderung der Arbeitszeiten das Einverständnis aller Arbeitnehmer verlange und fünf Tage im Voraus den Sozialpartnern gemeldet werden müsse. "Mit dem ersten Training am Dienstag würde sich das gar nicht ausgehen", so Rebernig weiter.

Allerdings bringt der Trainingsstart neue Probleme für die Vereine mit sich. Denn die Einheiten verlangen mehr Ausgaben, ohne allerdings auf Einnahmen setzen zu können.

Damit ist auch klar, dass Klubs nun die Kosten für das Liga-Comeback durchrechnen. Die Ausgaben für die Trainings und Geisterspiele werden den Einnahmen aus TV- und Sponsorengeldern gegenübergestellt. "Es ist ein Für und Wider. Wir müssen alles Zumutbare unternehmen, um wieder Fußball zu spielen", so Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer im ORF.

Um den Fußballvereinen über die Saison hinweg das Überleben zu sichern, werden die Lizenzbestimmungen aufgeweicht. "Wir werden bei der Hauptversammlung Anfang Mai beschließen, dass wir unser strenges Lizenzierungsverfahren an die Gegebenheiten anpassen werden", so Liga-Vorstand Raphael Landthaler.

"Somit können die Lizenzen und Zulassungen Mitte Mai bestimmungsgemäß erteilt werden", so Landthaler. Entscheidend ist für die Klubs das Unternehmensrecht. Demnach müssen Vereine nun ausarbeiten, ob der Fortbestand gesichert ist. "Wir werden in der Bundesliga nicht strenger sein, als es das österreichische Gesellschaftsrecht vorsieht", so der frühere Rapid-Finanzchef.