Kommissär im Einsatz

Nach Verstößen: Wien lässt Genossenschaft kontrollieren

Bei der  "Kriegerheimstätten" läuft nicht alles nach Plan. Die Stadt schickt jetzt einen Kommissär, um bei der Genossenschaft genau hinzuschauen.
Wien Heute
07.12.2025, 15:24
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

In Wien greift die Stadt jetzt hart durch: Bei der Bau- und Siedlungs-Genossenschaft "Kriegerheimstätten" wurden gleich mehrere Verstöße aufgedeckt. Das gab das Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) am Freitag bekannt.

Als Konsequenz wird ein Kommissär der Landesregierung eingesetzt, der künftig genau hinschauen soll. Details zu den Verfehlungen wurden zwar nicht veröffentlicht, doch laut Mitteilung gab es Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Gebarungsrichtlinienverordnung für gemeinnützige Bauvereinigungen und gegen die eigene Satzung der Genossenschaft. Jährliche Prüfungen durch den zuständigen Revisionsverband hatten die Probleme zutage gefördert.

Genossenschaft mit 400 Wohnungen

Die Genossenschaft verwaltet rund 400 Wohnungen – und der Kommissär soll nun sicherstellen, dass alles rechtens bleibt. "Die laufende Überwachung der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit stellt sicher, dass Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne der Gemeinnützigkeit zuverlässig eingehalten werden. Zeigen diese Kontrollen Verfehlungen von einzelnen auf, sind konsequente behördliche Maßnahmen notwendig, um Fehlentwicklungen abzustellen und künftigen Schaden abzuwenden", erklärte Viktoria Neuber, Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 50.

Die Gefahren für die Gemeinnützigkeit betreffen unterschiedliche Bereiche, die im Verhältnis zur finanziellen Stärke der Genossenschaft unverhältnismäßig seien. Sie könnten eine "nachhaltige Gefahr für das Kostendeckungsprinzip" darstellen.

Kommissär für ein Jahr bestellt

Der Kommissär ist für ein Jahr bestellt und wird bei allen Generalversammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen mit am Tisch sitzen. Wichtige Rechtsgeschäfte dürfen nur mit seiner Zustimmung abgeschlossen werden. Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme gibt es auf Bundesebene erst seit 2019. Bislang hat Wien nur einmal davon Gebrauch gemacht – bei der Wohnbauvereinigung WBV-GFW.

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.12.2025, 15:24
Jetzt E-Paper lesen