Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert und endet vor Gericht: In einem Prozess am Bezirksgericht Fürstenfeld steht ein Mann wegen Körperverletzung vor der Richterin, nachdem er seinem Nachbarn mit einer Pfefferspray-Pistole ins Gesicht geschossen haben soll.
Von Beginn an bemüht sich die Richterin, die aufgeheizte Situation zu entschärfen. "Die Stimmung zwischen Ihnen wird nicht besser werden", richtet sie sich an den Angeklagten. Es geht um einen bereits länger anhaltenden Streit, der diesmal in einem Angriff mit einer waffenähnlichen Pfefferspray-Pistole endete, berichtet die "Kleine Zeitung". Das Opfer musste fünf Tage im Krankenstand verbringen und fordert 300 Euro Schadenersatz.
Die Tat ist auf Video dokumentiert, doch der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Die Richterin erklärt, die Notwehr sei ein "kompliziertes Konstrukt" und schlägt stattdessen einen außergerichtlichen Tatausgleich vor, organisiert vom Verein Neustart. Dabei treffen Täter und Opfer, nach getrennten Vorgesprächen, zu einem moderierten Gespräch zusammen, mit dem Ziel, den Konflikt dauerhaft zu lösen.
"Sie haben beide schöne Häuser und wollen sicher nicht umziehen", appelliert die Richterin an die Vernunft der Kontrahenten. Eine einvernehmliche Lösung hätte für den Angeklagten zudem den Vorteil, dass er straffrei bleibt. Der Vorschlag wird zunächst zögerlich aufgenommen, vor allem vom Opfer, das sich vor einer Begegnung fürchtet. "Ich habe Angst vor ihm", sagt er, während sein Verteidiger den Saal verlässt, um Rücksprache zu halten.
Nach intensiver Beratung und mit sanfter Überzeugungskraft seiner Ehefrau willigt das Opfer schließlich ein. Das Verfahren wird daraufhin vorläufig eingestellt. Wegen der angespannten finanziellen Lage des Angeklagten verzichtet das Gericht auf Verfahrenskosten. Die 300 Euro Schadenersatz werden noch im Saal übergeben.