Das hätte auch ganz anders ausgehen können: Ein mutiger Pensionist steht plötzlich einem Einbrecher gegenüber – und schlägt ihn mit einem lauten "Schleich dich!" in die Flucht. Doch hinter dem Mann, der in St. Pölten und Amstetten sein Unwesen trieb, steckt weit mehr als nur ein gescheiterter Einbruchsversuch.
Der 39-jährige Georgier ist laut "Kurier" in Deutschland mehrfach vorbestraft. Dreimal wurde er dort wegen Einbruchs verurteilt, saß hinter Gittern und wurde 2022 schließlich in sein Heimatland abgeschoben. Doch das war offenbar kein Hindernis: Der Kriminelle reiste einfach nach Österreich, wo er offenbar sofort wieder aktiv wurde.
Der Mann schlug laut Anklage mindestens sechsmal in St. Pölten und Amstetten zu. Immer dasselbe Schema: Türen aufbrechen, Wohnungen durchsuchen, Bargeld und Schmuck abstauben. Doch einer der Einbruchsversuche in St. Pölten ging gehörig daneben.
In der Heidenheimer Straße hörte ein Pensionist gegen Mittag verdächtige Geräusche an seiner Wohnungstür. "Ich habe durch den Spion gesehen, dass jemand an meinem Schloss hantiert – der hat die Schrauben rausgedreht", erzählt der Mann gegenüber dem "Kurier".
"Ich habe die Tür aufgerissen und 'Schleich dich!' gerufen, dann ist er davongelaufen." Der Täter entkam vorerst, aber die Polizei kam ihm schließlich doch auf die Spur.
Der Angeklagte versuchte anschließend offenbar, sich nach Belarus abzusetzen. Mit einem gefälschten litauischen Pass: "Den habe ich mir im Internet bestellt, weil ich meinen verloren hatte", gab er an, als er sich am Montag vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten musste.
Im Gerichtssaal versuchte der Georgier, seine Taten zu erklären. Er findet eine ungewöhnliche Begründung für seine Einbruchsserie. "Ich bin mit dem Flugzeug nach Österreich gereist, wollte eigentlich weiter nach Italien, um einige Familienmitglieder zu treffen", so seine Aussage. Doch dann sei ihm das Geld ausgegangen.
Richter und Staatsanwältin zeigten sich am Montag skeptisch – vor allem, weil der Mann laut eigener Aussage den gestohlenen Schmuck bereits verkauft hatte. "Aber Sie haben den erbeuteten Schmuck doch verkauft – hat das Geld dennoch nicht ausgereicht?", hakte der Richter laut "Kurier" nach.
Die Antwort: "Nein. Ich habe während meiner Zeit in Österreich erfahren, dass ich eine Magenoperation benötige. Deshalb habe ich bereits Geld gespart."
Nach kurzem Prozess das klare Urteil des Schöffensenats: fünf Jahre Haft. Das entspricht dem unteren Bereich des möglichen Strafrahmens (ein bis 15 Jahre). Der Angeklagte akzeptierte, das Urteil ist bereits rechtskräftig.