Eine mutmaßlich illegale Staatsbürgerschaft beschäftigt nun die Justiz in Oberösterreich. Im Fokus steht eine 25-jährige Mitarbeiterin der Abteilung Staatsbürgerschaft, Migrationswesen und Wahlen beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung.
Sie soll einem 63 Jahre alten Tschetschenen, der im Bezirk Linz-Land lebt, die österreichische Staatsbürgerschaft ausgestellt haben, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür ausreichend überprüft wurden, berichtet die "Krone".
Der Fall kam ins Rollen, als das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bei dem Tschetschenen einen Eintrag im Zentralen Fremdenregister vornehmen wollten. Der Mann sollte den Vermerk "Daueraufenthalt EU" erhalten, dabei schauten die Beamten nicht schlecht, denn der 63-Jährige war offenbar bereits zum Staatsbürger geworden.
Als sie daraufhin bei der zuständigen Abteilung des Landes nachfragten, kamen einige Unstimmigkeiten ans Licht. Zum einen hätte die im Verleihungsbescheid angeführte Geschäftszahl nicht mit der des elektronischen Aktensystems des Landes übereingestimmt. In den elektronischen Dokumenten habe sich des Weiteren kein entsprechender Verleihungsbescheid befunden.
Auch das Datum der Verleihung sorgte für Verwirrung. Demnach habe der Mann die Staatsbürgerschaft am 31. März erhalten. Sein Name tauchte aber nicht auf der Liste jener Personen auf, die für die Verleihung an jenem Tag vorgesehen waren.
Nun ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft Linz am Zug – der Fall wurde am Mittwoch angezeigt. Unter Berufung auf diese berichtet die "Krone", dass der Verdacht "einer strafrechtlichen Handlung, indem ein Staatsbürgerschaftsverfahren ohne ausreichende Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen beziehungsweise diese Verleihung ohne Rechtsgrundlage ergangen" sei.
Die 25-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Demnach könne sie sich nicht erklären, wie der Tschetschene zu seiner Staatsbürgerschaft gekommen sei. Brisantes Detail am Rande: Der 63-Jährige und die Verdächtige sollen in unmittelbarer Nachbarschaft leben.
Für die 25-Jährige hatte der Vorfall bereits berufliche Konsequenzen. So sei ihr Dienstverhältnis mit dem 1. Juni einvernehmlich aufgelöst worden. Seitens des zuständigen Landesamtsdirektors Thomas Schäffer sei jetzt die Interne Revision beauftragt worden, zu prüfen, ob es bereits ähnliche Fälle gegeben hätten.