Die Beziehung war vorbei, doch für Frau S. (Nachname geändert; Anm.) begann erst dann der wahre Albtraum. Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten hörte er nicht auf, Kontakt zu ihr zu suchen. Über Wochen bedrängte Herr P. (Nachname geändert; Anm.) sie mit unzähligen WhatsApp-Nachrichten und Anrufen. Obwohl sie ihm klar zu verstehen gab, dass sie das nicht möchte, machte er weiter.
Verzweifelt wandte sich die Frau an das Gewaltschutzzentrum OÖ. Dort bekam sie klare Anweisungen: Nicht mehr auf die Nachrichten reagieren, alles dokumentieren und P. blockieren.
Aber auch das hielt ihn nicht auf. Stattdessen erstellte er Fake-Profile im Namen von S. auf Social Media und verbreitete persönliche Fotos. Die Betroffene beantragt eine Einstweilige Verfügung bei Gericht. Gleichzeitig erstattet sie Anzeige bei der Polizei.
Das Gewaltschutzzentrum erklärt: Stalking ist nicht nur lästig, sondern eine ernsthafte Bedrohung. Es ist eine Straftat und umfasst jede Form der beharrlichen Verfolgung oder Belästigung – ob offline oder online. Typische Formen von Stalking sind zum Beispiel das Bombardieren mit Nachrichten bzw. Anrufen und das Auflauern in der Nähe des Wohn- oder Arbeitsplatzes.
Besonders Cyberstalking – bei dem soziale Medien, Messenger-Dienste und andere digitale Plattformen genutzt werden – nimmt in den letzten Jahren zu.
- Einmal ganz klar sagen, dass du keinen Kontakt mehr willst.
- Reagiere danach auf keine Kontaktversuche mehr.
- Blockiere die Person.
- Dokumentiere die Kontakte durch ein Tagebuch bzw. Screenshots.
- Informiere dein privates und berufliches Umfeld.
- Wenn du verfolgt wirst, geh oder fahr zur nächsten Polizeistation.
Wer Opfer von Stalking wird, sollte sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Das Gewaltschutzzentrum unterstützt anonym und kostenlos. Mehr Infos gibt es hier. Auch während eines Gerichtsverfahrens stehen die Experten Betroffenen zur Seite.