Leser

Nächste Wende-Falle! 6 Tage Zahlfrist für 360 € Strafe

Ein Wiener tappte in eine versteckte Wende-Falle in der Breitenleer Straße. Um die saftige Strafe von 360 Euro zu bezahlen, bekam er nur sechs Tage.

Marlene Postl
Teilen
Weil ein Wiener hier sein Auto wendete, gab es eine Besitzstörungsklage.
Weil ein Wiener hier sein Auto wendete, gab es eine Besitzstörungsklage.
Leserreporter

Wer die Franz-Eduard-Matras-Gasse in Wien-Donaustadt befährt, findet sich in einer Sackgasse wieder. Doch Vorsicht – hier zu wenden kostet satte 360 Euro. Ein "Heute"-Leser tappte ganz in der Nähe jetzt in die nächste Wende-Falle. In der Breitenleerstraße 50 wendete er nur schnell sein Auto, aber wurde dabei gefilmt. 

Der Anwaltsbrief inklusive Besitzstörungsklage ließ nicht lange auf sich warten.  

Was den Wiener dabei besonders ärgerte ist nicht die unverhältnismäßig hohe Strafe, sondern die Art wie die drohende Besitzstörungsklage behandelt wurde.

Am 5. Jänner traf der Brief mit der Zahlungsaufforderung bei ihm ein. Als Zahlungsfrist war der 14. Jänner angegeben, was ihm nur sechs Werktage gab, um der Aufforderung nachzukommen. Hätte der Wiener seine Post nicht sofort aufgemacht, wäre es für ihn vor Gericht gegangen.

"Ich habe versucht, die Kanzlei zu erreichen, aber vergeblich. Es ist nur dreimal die Woche jemand für je zwei Stunden dort. Abgesehen davon hat sowieso nie jemand meine Anrufe beantwortet", erzählt der "Heute"-Leser. 

Am 15. Dezember tappte der zweifache Familienvater Andi H. (35) nichtswissend zwei Mal in die Kostenfalle in der Franz-Eduard-Matras-Gasse. Als Resultat kam binnen weniger Tage die Besitzstörungsklage mit der Post nach Hause. Insgesamt soll der Vater eines kranken Kindes nun 720 Euro fürs Wenden zahlen – "Heute" berichtete.