Coronavirus

Nächstes Bundesland mit eigenem Weg – so öffnet Kärnten

Am Mittwoch hat die Bundesregierung das Lockdown-Ende verkündet. Dabei geht jedes Bundesland eigene Wege. Auch Kärnten öffnet stufenweise.

Heute Redaktion
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Lockdown in Klagenfurt
Lockdown in Klagenfurt
GERT EGGENBERGER / APA / picturedesk.com

Der Lockdown endet für Geimpfte und Genesene am kommenden Sonntag. Doch nicht alle Bundesländer sperren gleichmäßig auf. Österreich wird wieder zum Fleckerlteppich: Neun Bundesländer, fünf verschiedene Wege.

Nur der Handel öffnet österreichweit am Montag. In Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland öffnen auch Gastronomie und Hotellerie bereits am 12. Dezember, die Sperrstunde wurde mit 23 Uhr angesetzt. Verpflichtend sind allerdings zugewiesene Sitzplätze. In Niederösterreich, der Steiermark und Salzburg folgt die Tourismus- und Gastroöffnung erst am 17.12. In der Bundeshauptstadt Wien und in Oberösterreich dann ab 20.12.

Handel öffnet am Montag, Gastronomie erst am Freitag

Das Bundesland Kärnten hat am Donnerstag nochmal über die Öffnungsschritte beraten. So darf der Handel am kommenden Montag, wie auch Event- und Freizeitbereiche mit der 2-G-Regel aufsperren. Gastronomie und Hotellerie bleiben noch länger zu, eine Öffnung ist erst am 17. Dezember vorgesehen, wie die Beratungen des CoV-Koordinationsgremiums ergaben.

Ungeimpfte müssen österreichweit weiterhin im Lockdown verharren. Für sie gelten Ausgangssperren von 0 bis 24 Uhr. In allen geöffneten Bereichen gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden.

Die Nachtgastronomie bleibt noch geschlossen. Die Kultur darf zwar wieder starten, allerdings nur mit Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen und mit zugewiesenen Sitzplätzen. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen nur mit maximal 25 Personen stattfinden. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen).

Im Job gilt weiterhin die 3G-Regel. Wer seinen Arbeitsplatz aufsucht, muss weiter getestet, geimpft und genesen sein. Job ist übrigens einer der wenigen Ausnahmegründe, warum Ungeimpfte vom Lockdown befreit werden.

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