Salzburg

Nazi-Fete mit Führerwein, Hakenkreuz und "88"-Torte

Am Donnerstag stand eine Familie wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Frühere Verbindungen führen zur FPÖ.

Leo Stempfl
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Am Landesgericht Salzburg wird der Familie am Donnerstag seit 9 Uhr der Prozess gemacht.
Am Landesgericht Salzburg wird der Familie am Donnerstag seit 9 Uhr der Prozess gemacht.
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Ein FPÖ-Lokalpolitiker fuhr mit einem Auto durch die Gegend, das ein Wunschkennzeichen mit der "88" trug. Dabei soll es sich um das Datum des Kennenlernens seiner Freundin handeln, den Ermittlern zeigte er deswegen sein Handy. Auf diesem fanden sich wiederum stichhaltige Beweise – die weitere Familienangehörige vor Gericht brachten. "Der Standard" berichtet.

Da gibt es etwa den Onkel, der in einem Lokal mit recht ungewöhnlichen Party-Utensilien feierte. Das Datum war der 20. April 2017, an jenem Tag wäre Adolf Hitler 128 Jahre alt geworden. Der dort ausgeschenkte Wein hatte ein Portrait des "Führers" aufgedruckt, der Tisch wurde mittels Hakenkreuz-Fahne vor Flecken geschützt und auch die Torte trug als Aufschrift die 88.

Hier wurde nicht mit einem ominösen Datum argumentiert, das Setting ließ kaum Zweifel zu, dass es sich um die bekannteste der "Heil Hitler"-Chiffren handelte. Im Nachhinein bereut der Onkel, sich zur Feier dazu gesetzt zu haben. Der Erstangeklagte gab an, sich nicht sonderlich für Politik zu interessieren. FPÖ-Obmann im Ort war er nur, weil kein anderer für die Funktion gefunden werden konnte.

Staatsfeiertag

In der Familiengruppe schrieben sie sich an einem anderen 20. April "Heute Staatsfeiertag, Sieg Heil" und verschickten Bilder mit nationalsozialistischem Inhalt. Man unterhielt sich über die "scheiß Ausländer" und teilte an Hitlers Geburtstag erneut Bilder von der Torte, die Mutter mit Daumen-hoch-Emojis auf die "Staatsfeiertag"-Nachrichten.

Brüder und Onkel gaben sich beim Prozess am Donnerstag geständig und zeigten Reue, man habe das alles überhaupt nicht so gemeint und sich blöde Späße erlaubt. Ein Urteil steht noch aus, es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Urteil

Gegen 17 Uhr dann das Urteil der Geschworenen: Die Brüder erhalten 21 bzw. 17 Monate, der Onkel 14 Monate und die Mutter zwölf Monate bedingte Haft.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com