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"Wir sind die Flex für die Gesundheitsbehörde"

Heute Redaktion
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Polizisten mit Mund- und Nasenschutz auf Streife in der Wiener Innenstadt am Mittwoch, 1. April 2020. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie besteht Maskenpflicht für Polizeibeamte
Polizisten mit Mund- und Nasenschutz auf Streife in der Wiener Innenstadt am Mittwoch, 1. April 2020. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie besteht Maskenpflicht für Polizeibeamte
Bild: picturedesk.com

Mögliche Infektionsketten sollen gefunden und durchbrochen werden. Dafür soll die Polizei hinzugezogen werden und die Gesundheitsbehörden bei der Suche nach Infizierten unterstützen.

Bei den Tests setzt die Regierung in Zukunft auf Geschwindigkeit. Das gilt für die Tests - aber auch für die Ausforschung der Kontaktpersonen eines Kranken. Dabei sollen jetzt Polizeibeamte helfen.

Testergebnis nach 48 Stunden

Nach 48 Stunden sollen bald bereits Testergebnisse vorliegen. Das kündigte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) am Donnerstag an. Neben vier Zielgruppen sollen auch sämtliche Pflegeheim-Bewohner und -mitarbeiter getestet werden.

Polizei hilft bei der Kontaktforschung

Geschwindigkeit ist bei einer schrittweisen Öffnung besonders wichtig. Je schneller das Ergebnis da ist, desto besser kann man ein erneutes großes Ausbrechen der Krankheit verhindern.

Nachdem das Testergebnis vorliegt, sollen nun auch schneller die Personen ermittelt werden, mit der der Infizierte Kontakt hatte. Die Polizei wird hier - das ist neu - tatkräftig mithelfen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nannte dazu Details. Die Gesundheitsdaten beliben dabei bei den zuständigen Behörden, versicherte er.

"Wir sind die Flex der Gesundheitsbehörde"

So soll das genau ablaufen: "Eine Person ist erkrankt, die Behörde stellt das Virus fest, daraufhin wird die Polizei verständigt", erklärt Nehammer. Die Polizei befragt die Person dann erst einmal telefonisch oder bei Bedarf in Schutzausrichtung persönlich. "Wir sind sozusagen die Flex der Gesundheitsbehörde. Die Trennscheibe zum Durchschneiden der Infektionsketten."

Was wird abgefragt? Alle Kontakte der Person, alle Wege, die die Person gegangen ist. Die Polizei informiert dann die betroffenen Personen und relevanten Örtlichkeiten (Trafik, Baumarkt, Supermarkt z.B.)

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