Der Konflikt zwischen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem früheren ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid geht in die nächste Runde. Kurz hat über seinen Anwalt eine weitere Sachverhaltsdarstellung gegen Schmid eingebracht.
Im Zentrum der aktuellen Anzeige stehen mehrere mutmaßliche Falschaussagen Schmids, die dieser sowohl im Ibiza-Untersuchungsausschuss als auch als Zeuge im Prozess gegen Kurz gemacht haben soll. Die 30 Seiten umfassende Darstellung führt die angeblichen Widersprüche detailliert auf.
Wie die "Krone" berichtet, prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun erneut, ob sie für die Vorwürfe der Falschaussage gegen Schmid zuständig ist. Bereits zuvor hatte es ein Hin und Her zwischen der WKStA und der Staatsanwaltschaft Linz gegeben.
Konkret wirft Kurz Schmid vor, seine Rolle etwa bei der Diskussion um einen Staatsfonds und bei den Verhandlungen rund um das ÖBAG-Gesetz heruntergespielt zu haben.
So soll Schmid laut Anzeige wider besseres Wissen behauptet haben, keinen größeren Einfluss auf Entscheidungen gehabt zu haben.
Darüber hinaus betreffen die Vorwürfe auch Themen wie Betriebsräte und Aufsichtsräte der ÖBAG. Kurz fordert, zur Aufklärung Chats und Kalender von Schmid heranzuziehen, um dessen tatsächliche Beteiligung zu belegen.
Ob Schmid im Falle einer Verurteilung seinen Kronzeugenstatus verliert, ist laut der Juristin Linda Poppenwimmer nicht automatisch geregelt. Sie betont: „Die Regelung ist komplex und es gibt keinen Präzedenzfall.“ Die Entscheidung liege letztlich bei der WKStA.