Es geht um Millionen

Justiz-Hammer! Neue Anklage gegen Karl-Heinz Grasser

Die WKStA hat erneut Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhoben. Es geht um den Vorwurf der Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe.
Newsdesk Heute
17.06.2026, 17:06
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie zwei Unternehmer eingebracht. Ihnen wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Der mutmaßliche Steuerschaden für die Republik beträgt laut WKStA rund 4,9 Millionen Euro.

Neue Vorwürfe im BUWOG-Komplex

Hintergrund sind die bereits gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) sowie die Einmietung von Finanzdienststellen im Linzer "Terminal Tower". Laut einem rechtskräftigen Urteil des Obersten Gerichtshofs flossen dabei rund zehn Millionen Euro an "Schmiergeldern". Die Beteiligten wurden für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen bereits rechtskräftig verurteilt.

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Die neue Anklage bezieht sich ausschließlich auf die Versteuerung dieser Geldflüsse. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, die erhaltenen Gelder in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2007 bewusst verschwiegen zu haben. Dadurch seien Abgaben in Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro hinterzogen worden. Zudem sollen sich die Beschuldigten dabei gegenseitig unterstützt haben.

Selbstanzeige ohne strafbefreiende Wirkung

Zwei der Angeklagten erstatteten zwar eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden. Nach Ansicht der WKStA erfolgte diese jedoch nicht rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß und konnte daher nicht strafbefreiend wirken.

Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe von bis zum Zweifachen des verkürzten Steuerbetrags sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Anklage wurde nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats eingebracht.

Anwalt kündigt Prüfung an

Gegenüber "Heute" erklärt nun Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wir prüfen derzeit ob die gegenständliche Angelegenheit nicht allenfalls gegen ein Doppelbestrafungs- und/oder Doppelverfolgungsverbot verstoßen könnte, da die nunmehrige Anklage letztendlich ein- und denselben Lebenssachverhalt betrifft, nämlich den Buwog Sachverhalt."

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