Fast ein Jahr nach dem Karl-Heinz Grasser Privatinsolvenz angemeldet hat und ein Schuldenregulierungsverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde, fand am Dienstag in Kitzbühel nun die erste Prüfungstagsatzung durch. Grasser selbst blieb dieser entschuldigt fern. Insgesamt haben acht Gläubiger Ansprüche von mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat davon laut Angaben rund 23,1 Millionen als berechtigt eingestuft.
Im Vorfeld musste Grasser seine Vermögenswerte vorlegen. Bisher wurden verwertbare Vermögenswerte von rund 200.000 Euro festgestellt. Ursprünglich hatte Grasser selbst seine Aktiva mit etwa 300.000 Euro angegeben. In einer handschriftlich verfassten Erklärung hat der ehemalige Finanzminister jedenfalls angegeben, dass er nicht mehr wirklich viel besitzt.
Das von Grasser ausgefüllte Formular weist den ehemaligen Finanzminister als mehr oder weniger mittellos aus. Was er laut Liste besitzt: mehrere Uhren (Anm. eine davon soll er bereits um 25.000 Euro verkauft haben), zwei Fahrräder, Tennisschläger, Fotoapparat sowie einige elektronische Geräte – Smartphone, Tablet und einen PC.
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hielt am Dienstag in einer Aussendung allerdings fest, "dass das - noch nicht gerichtlich unterfertigte(!), sondern nur mit dem Insolvenzantrag vorgelegte - Vermögensverzeichnis vom Mai 2025 unvollständig war".
So sei der Insolvenzverwalter im Zuge seiner Tätigkeit auf eine Lebensversicherung gestoßen, die mittlerweile aufgelöst wurde und ins Massekonto gewandert ist. Die Rede ist hier von einem "mittleren fünfstelligen" Betrag.
Die Bedeutung des erwähnten Vermögensverzeichnis erhellt sich auch aus dem Strafgesetzbuch: dort ist die Abgabe eines falschen oder unvollständigen Vermögensverzeichnisses unter Strafe gestellt.
Am Dienstag ging es vorrangig darum, das Vermögen Grassers festzustellen. "Dieser Punkt wurde soweit wie möglich in der heutigen Tagsatzung abgehandelt", hält der AKV fest. Bei der nächsten Tagsatzung wird das Gericht Grasser das Vermögensverzeichnis zur Unterfertigung unter Wahrheitspflicht vorlegen.
Aktuell ist der frühere Politiker mit 35 Wochenstunden bei einem Kitzbüheler Unternehmen beschäftigt, wo er administrative und assistierende kaufmännische Tätigkeiten verrichtet. Er erzielt dabei laut AKV ein "eher bescheidenes Einkommen", das aber derzeit nach Angaben des Insolvenzverwalters seinen aktuellen Möglichkeiten gerecht wird.
"Ob sich die Möglichkeiten des Schuldners im Laufe der Jahre ändern, kann derzeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Immerhin ist der Schuldner mittlerweile auch schon 57 Jahre alt" so der AKV.
Das daher nur geringe pfändbare Einkommen fließt derzeit monatlich auf das Massekonto. Laut Grasser war er seit 2024 zur Bestreitung seines Lebensunterhalts auf Zuwendungen seiner Ehefrau angewiesen. Sein Vermögen habe er im Wesentlichen für die Tragung der Verfahrenskosten im Strafverfahren aufgebraucht.
Bei der Inventarisierung im Mai 2025 wurden auch persönliche (Gebrauchs-)Gegenstände von Wert aufgenommen, die mittlerweile verwertet wurden. Die Ermittlung des möglichen Vermögens Grassers ist noch nicht abgeschlossen, hält der AKV fest.