Bei Insolvenzverfahren

Aufgedeckt – Grasser verschwieg eine Lebensversicherung

Im Insolvenzverfahren von Karl-Heinz Grasser kamen bei einer Tagsatzung neue Details zu Vermögen, Einkommen und offenen Fragen ans Licht.
Newsdesk Heute
14.04.2026, 12:02
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Im Schuldenregulierungsverfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gibt es neue Entwicklungen. Am Dienstag fand die Prüfungstagsatzung zu den angemeldeten Forderungen statt. "Heute" berichtete:

Grassers Insolvenz geht auf seine Verurteilung im BUWOG-Prozess zurück. Dabei wurde ihm ein Privatbeteiligtenzuspruch an die Republik Österreich in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro auferlegt. Kurz nach dem Urteil trat er im Juni 2025 seine Haftstrafe an. Seit Jänner 2026 verbüßt er diese mit Fußfessel.

Bei der aktuellen Tagsatzung – der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) informiert nun in einer Aussendung darüber – wurde der 57-Jährige unter Wahrheitspflicht ausführlich zu seinen finanziellen Verhältnissen befragt. Klar wurde dabei auch: Das ursprünglich vorgelegte Vermögensverzeichnis aus dem Mai 2025 war unvollständig.

Unvollständige Angaben

Der Insolvenzverwalter stieß auf eine Lebensversicherung, die Grasser nicht angegeben hatte. Diese wurde mittlerweile aufgelöst und brachte einen mittleren fünfstelligen Betrag für die Insolvenzmasse. Auch weitere Vermögenswerte – etwa Guthaben im Ausland – stehen im Fokus der Ermittlungen.

Derzeit arbeitet Grasser mit 35 Wochenstunden bei einem Unternehmen in Kitzbühel. Dort erledigt er kaufmännische Assistenz-Tätigkeiten und verdient vergleichsweise wenig. Laut eigenen Angaben war er zuletzt auf finanzielle Unterstützung seiner Ehefrau angewiesen.

Einkommen fließt in Insolvenzmasse

Das pfändbare Einkommen fließt aktuell in die Insolvenzmasse. Weitere Einnahmen erzielte der Verwalter bereits durch aufgelöste Konten und den Verkauf von Wertgegenständen.

Noch ist die Aufarbeitung von Grassers Vermögen aber nicht abgeschlossen. Das Gericht wird ihm bei der nächsten Tagsatzung ein vollständiges Vermögensverzeichnis zur Unterzeichnung vorlegen. Zudem muss er seine finanzielle Vergangenheit detailliert offenlegen.

Ein geplanter Zahlungsplan – mit nur drei Prozent Quote für die Gläubiger – kann erst behandelt werden, wenn sämtliches Vermögen verwertet wurde. Ob die Gläubiger zustimmen, ist derzeit offen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 14.04.2026, 12:02
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen