Ende April 2025 hatte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Privatkonkurs angemeldet. Am 14. April findet am Bezirksgericht Kitzbühel die erste Tagsatzung dazu statt – Grasser persönlich wird nicht vor Ort sein, muss er auch nicht.
Geprüft werden soll hier, wie hoch Grassers Schuldenberg ist. Acht Gläubiger haben Forderungen von insgesamt mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat davon bisher rund 23,1 Millionen Euro als berechtigt anerkannt.
Größte Gläubigerin ist die Republik Österreich. Allein aus dem Buwog-Komplex fordert sie mehr als 12,9 Millionen Euro Schadenersatz. Dazu kommen Steuerschulden von rund 10,1 Millionen Euro.
Bei der Suche nach verwertbarem Vermögen zeigt sich ein ernüchterndes Bild. Bisher konnten laut KSV1870 nur rund 200.000 Euro in die Insolvenzmasse eingebracht werden. Davon stammen rund 40.000 Euro aus der Auflösung einer Lebensversicherung und 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr. Weiters wurde die Beschlagnahme eines 150.000-Euro-Bankguthabens aufgehoben.
Hoffnung besteht noch bei Konten in Liechtenstein. Dort könnten mehrere hunderttausend Euro liegen. Allerdings blockiert derzeit ein gerichtliches Verfügungsverbot die Auszahlung. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren wegen Geldwäsche.
Für die Gläubiger schaut es düster aus. Selbst im besten Fall wird nur eine Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich erwartet. Grasser selbst bietet zusätzlich drei Prozent im Rahmen eines Zahlungsplans an – finanziert von Dritten.
Doch ohne Zustimmung der Republik geht nichts. "Mag. Karl-Heinz Grasser benötigt für die Annahme des Zahlungsplans zwingend die Zustimmung der Hauptgläubigerin Republik Österreich", erklärt Klaus Schaller vom KSV1870.
Und diese Zustimmung gilt als fraglich. Denn ein großer Teil der Forderungen könnte auch nach einem Abschöpfungsverfahren weiter bestehen bleiben – und zwar bis zu 30 Jahre lang.
Grassers Verurteilung in der Affäre um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) war am 25. März 2025 vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt worden. Der Ex-Politiker legte dagegen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein; eine Entscheidung steht noch aus.
Am 2. Juni 2025 trat Grasser seine Haft in Innsbruck an. Seit Jahresbeginn 2026 ist der 57-Jährige mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest in Kitzbühel.