Im Verfahren rund um die Causa Pilnacek gibt es eine neue Wendung. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Diversion gegen zwei Angeklagte aufgehoben – der Prozess muss damit fortgesetzt werden.
Wie das Gericht mitteilte, wurde die Entscheidung aus "generalpräventiven Erwägungen" getroffen.
Betroffen sind eine Vertraute des verstorbenen früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek sowie deren ehemalige Mitbewohnerin. Ihnen wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Verbleib von Pilnaceks Laptop falsch ausgesagt zu haben.
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die "Strafrechtspflege" "im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen" sei. Würden Falschaussagen statt mit einem Urteil lediglich durch eine Diversion erledigt, entstehe in der Bevölkerung "der Eindruck der Bagatellisierung".
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte gegen die Diversionsentscheidung des Erstgerichts Beschwerde eingelegt. Dieses hatte das Verfahren Anfang Juni beendet.
Laut Anklage erklärte die ehemalige Mitbewohnerin bei ihrer Einvernahme, sie wisse nicht mehr, wann und wo sie den Laptop zuletzt gesehen habe. Tatsächlich soll sie das Gerät am 7. November an einen Dritten weitergegeben haben.
Vor Gericht bekannte sie sich "voll umfassend schuldig". Sie sei bei der Einvernahme sehr nervös gewesen. Ihre Verteidigerin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst eingeräumt habe.
Auch die Vertraute Pilnaceks soll verschwiegen haben, dass sie den Aufenthaltsort des Laptops kannte. Vor Gericht übernahm sie zwar Verantwortung, erklärte aber, dass sie sich "nicht schuldig fühle".
Sie habe sich eingeschüchtert gefühlt, nachdem ihr über P. ausgerichtet worden sei, Bundespolizeidirektor Michael Takacs habe geraten, den Laptop verschwinden zu lassen, und der damalige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) habe empfohlen, nicht mit Medien zu sprechen. P. hatte diese Darstellung bereits im Pilnacek-Untersuchungsausschuss bestritten.
Für die beiden Frauen ist es nicht die einzige juristische Auseinandersetzung. Bereits vor zwei Wochen berichtete der "Kurier", dass ein weiterer Strafantrag gegen sie eingebracht wurde.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft der Vertrauten falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung sowie Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch die ehemalige Mitbewohnerin muss sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten.
Im Fall einer Verurteilung drohen der Vertrauten bis zu drei Jahre Haft, der ehemaligen Mitbewohnerin bis zu einem Jahr.