Coronavirus

Neue Masche: "3G"-Schummlern drohen hohe Geldstrafen

Zuletzt wurden in Wien Impf-Schummeleien beobachtet. Und auch wer sich nicht an die "3G-Regeln" hält, riskiert allerdings saftige Geldstrafen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Getestet, geimpft, genesen: Mit dieser 3-G-Regel kommst du ins Lokal.
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apa/picturedesk

Im Austria Center in Wien wurden Fälle von "Impfflucht" beobachtet. Nachdem sie das Pickerl für die Impfung bekommen hatte, bogen einige Personen ab, ohne die Injektion erhalten zu haben. Wie Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker erklärte, handelt es sich bei einem solchen Vorgehen um Dokumentenfälschung. 

Doch nicht nur in diesem Fall wurden schon Schummeleien beobachtet. Zuletzt traten Fälle auf, wo Personen mit gefälschten Testergebnissen oder Impfpässen Eintritt, etwa in gastronomische Betriebe oder körpernahe Dienstleistungen, begehrten. Doch Experten warnen vor einem solchen Vorgehen, da es sich dabei um Urkundenfälschung handelt. Eine solche kann mit bis zu einem Jahr Haft oder bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.  

3.600 Euro Strafe

Laut Gesundheitsministerium sind Wirte etwa befugt, einen Ausweis zusätzlich zum vorgelegten Dokument zu verlangen, um so ausschließen zu können, dass ein fremdes Testergebnis vorgelegt wird. Ein solches Vorgehen erinnert an die Jugendschutzbestimmungen, wo Wirte überprüfen dürfen, ob Personen, die Alkohol bestellen schon tatsächlich 16 Jahre alt sind. 

Verweigert ein Gast den Vorweis eines Lichtbildausweises, so hat der Wirt dem Gast den Eintritt zu verwehren. Andernfalls muss der Wirt seinerseits mit einer Strafe von bis zu 3.600 Euro rechnen. Diese Strafe wird auch fällig, wenn der Wirt es komplett unterlässt, die Kundschaft nach der "3G-Regel" zu kontrollieren. 

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