Coronavirus

Neue Regel! Auslandsreisen musst du beim Amt melden

Die türkis-grüne Regierung plant Änderungen am Epidemiegesetz. Eine davon betrifft Reiserückkehrer.
Heute Redaktion
10.12.2020, 21:56

Die Regierung plant wieder einmal Neuerungen für das Epidemiegesetz – ein neuer Abänderungsantrag sorgt für Empörung bei der Opposition, im Speziellen der SPÖ. Neben Polizeikontrollen in Wohnungen und einer 15-Minuten-Regel in der Gastronomie enthält der Antrag auch eine Neuerung für Reisen.

Derzeit müssen alle, die aus einem Land mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern nach Österreich einreisen, in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen "freitesten". In der neuen Fassung fällt die Einschränkung auf sogenannte Risikostaaten und Risikogebiete weg. Die Bestimmung wird dahingehend erweitert, dass von einer Verordnung – sofern dies aus epidemiologischer Sicht notwendig ist – alle Staaten und Gebiete mit "Vorkommen von COVID-19" erfasst sein können.

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Die Strafen

Und: Das Gesetz soll Verordnungen erlauben, wonach Personen, die aus "Staaten oder Gebieten mit Vorkommen von COVID-19 einreisen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Einreise dort aufhältig waren und dies die epidemiologische Situation erfordert" verpflichtet werden, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Meldung zu machen.

Und wenn man das nicht tut? Das Epidemiegesetz sieht in seiner gültigen Fassung bei Verstößen gegen Meldepflichten Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro oder im Nichteinbringungsfall eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen vor.

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