Wer am Sonntag, Allerheiligen, mit dem Auto unterwegs ist, sollte einen genauen Blick auf seine Reifen werfen. Denn mit 1. November startet in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Bis zum 15. April müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Andernfalls kann es richtig teuer werden.
Die Polizei will in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren. Vor allem in Tirol sollen die Beamten ein besonderes Augenmerk auf die Winterausrüstung legen.
Was viele nicht wissen: Allein das Datum entscheidet noch nicht darüber, welche Reifen auf dem Auto montiert sein müssen. Die Vorschrift greift bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 Tonnen erst dann, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis die Fahrbahn bedecken.
Herrschen solche Bedingungen, sind Winterreifen auf allen vier Rädern vorgeschrieben. Bleiben die Straßen hingegen trocken, darf man grundsätzlich auch mit Sommerreifen fahren.
Eine weitere Möglichkeit sind Schneeketten auf zumindest zwei Antriebsrädern. Diese Alternative ist allerdings nur zulässig, wenn die Fahrbahn vollständig oder beinahe vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Nicht nur Autofahrer müssen sich auf die kalte Jahreszeit einstellen. Für schwere Lkw gelten eigene Regeln: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen zwischen 1. November und 15. April unabhängig vom Wetter Winterreifen auf mindestens einer Antriebsachse. Geeignete Schneeketten müssen ebenfalls an Bord sein.
Bei Bussen endet die vorgeschriebene Winterbereifung bereits am 15. März. Die Pflicht, Schneeketten mitzuführen, bleibt hingegen bis 15. April bestehen.
Vor der nächsten Fahrt lohnt sich auch ein Blick auf das Reifenprofil. Bei Winterreifen in Radialbauweise müssen noch mindestens vier Millimeter vorhanden sein. Ist das Profil stärker abgefahren, gelten die Reifen nicht mehr als geeignete Winterbereifung.
Die Polizei empfiehlt außerdem, die gesamte Winterausrüstung zu überprüfen. Dazu zählen funktionierende Scheinwerfer, intakte Scheibenwischer und ausreichend Frostschutz.
Bei Schnee und Eis sollten Lenker zudem langsamer fahren und mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
Wie schnell fehlende Winterausrüstung zum Problem werden kann, zeigt sich besonders auf verschneiten Straßen. Bleibt ein schlecht ausgerüstetes Fahrzeug hängen, kann dadurch der gesamte Verkehr zum Stillstand kommen.
Wer statt Winterreifen auf Schneeketten setzt, muss diese an mindestens zwei Rädern der Antriebsachse befestigen. Voraussetzung ist eine durchgehend oder nahezu vollständig verschneite beziehungsweise vereiste Fahrbahn. Mit montierten Ketten sollte die Geschwindigkeit auf Schneefahrbahn 50 km/h nicht überschreiten.
Besonders unangenehm kann eine Polizeikontrolle für Autofahrer werden, die bei winterlichen Verhältnissen ohne vorgeschriebene Bereifung unterwegs sind.
Im Normalfall ist mit einer Geldstrafe von rund 100 Euro zu rechnen. Werden durch die fehlende Winterausrüstung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Strafe theoretisch sogar auf bis zu 10.000 Euro steigen.
Wer sich trotz winterlicher Straßenverhältnisse weigert, Winterreifen oder zulässige Schneeketten zu verwenden, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Stellt das Fahrzeug eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen.