Bis 10.000 Euro Strafe möglich

Schon ab Sonntag gilt neue Auto-Regel in Österreich

Ab Sonntag gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an. Wer falsch bereift fährt, riskiert Strafen.
31.10.2026, 10:25
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Für Österreichs Autofahrer wird es ernst! Ab Sonntag, dem 1. November, gilt wieder die situative Winterreifenpflicht. Damit müssen Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen bei Schnee, Schneematsch oder Eis mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen.

Die Polizei hat bereits angekündigt, in den kommenden Wochen verstärkt auf die richtige Winterausrüstung zu achten. Besonders in Tirol sollen die Kontrollen intensiviert werden.

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Winterreifen sind nicht immer Pflicht

Wichtig: Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw nicht automatisch bei jeder Fahrt zwischen 1. November und 15. April. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Liegt Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn, müssen Winterreifen auf allen vier Rädern montiert sein. Bei trockenen Straßen dürfen grundsätzlich auch Sommerreifen verwendet werden.

Alternativ sind unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Allerdings nur dann, wenn die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Polizei kündigt schärfere Kontrollen an

Die Tiroler Polizei will in den kommenden Wochen besonders genau hinschauen. Neben Pkw stehen auch Schwerfahrzeuge im Fokus.

Für Lkw über 3,5 Tonnen gelten strengere Vorschriften. Sie müssen zwischen 1. November und 15. April unabhängig von der Witterung zumindest auf einer Antriebsachse Winterreifen montiert haben. Außerdem müssen passende Schneeketten mitgeführt werden.

Auch für Busse gelten eigene Bestimmungen. Hier reicht die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. März, während die Schneeketten-Mitnahmepflicht bis 15. April besteht.

Darauf sollten Autofahrer jetzt achten

Die Polizei appelliert an alle Lenker, ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf den Winter vorzubereiten. Besonders wichtig sind die richtige Bereifung und eine ausreichende Profiltiefe.

Bei Winterreifen in Radialbauweise sind mindestens vier Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Wer darunter liegt, erfüllt die Anforderungen an einen Winterreifen nicht mehr.

Zusätzlich sollten Beleuchtung, Scheibenwischer und Frostschutz überprüft werden. Auch ausreichend Sicherheitsabstand und eine angepasste Geschwindigkeit sind bei winterlichen Bedingungen entscheidend.

Schon ein einziges Auto kann Verkehr lahmlegen

Die Polizei warnt zudem vor den Folgen mangelnder Winterausrüstung. Bereits ein einzelnes Fahrzeug mit ungeeigneten Reifen kann bei Schnee oder Eis hängen bleiben und dadurch den gesamten Verkehr blockieren.

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.

Diese Strafen drohen

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von rund 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro Strafe.

Wer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert - also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt - und somit zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

mrr, 31.10.2026, 10:25
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