Österreich dreht bei der Sicherheit im Straßenverkehr kräftig an der Schraube. Eine umfangreiche Reform der Straßenverkehrsordnung bringt ab Mai 2026 zahlreiche Änderungen für alle, die mit dem E-Scooter, dem E-Bike oder dem E-Moped unterwegs sind.
Konkret werden E-Scooter und E-Bikes künftig als Fahrzeuge eingestuft. Damit gehen strengere Pflichten einher. So dürfen auf E-Scootern keine Personen oder Gegenstände mehr transportiert werden. Außerdem wird die Alkoholgrenze für E-Scooter-Fahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt.
Wie chip.de berichtet, wird auch die Sicherheit für junge Verkehrsteilnehmer gestärkt. Für E-Scooter-Fahrer gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Helmpflicht. Kinder bis 14 Jahre müssen zudem einen Helm tragen, wenn sie mit einem E-Bike fahren.
Weitere Änderungen treten im Oktober 2026 in Kraft. Dann dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren und werden auf die Straße verlagert. Für Nutzer dieser Fahrzeuge bedeutet das: Sie brauchen einen Führerschein, eine Versicherung und eine Zulassung samt Nummerntafel.
Zusätzlich kommt ein neues Intelligentes-Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz). Navigationssysteme müssen demnach behördliche Sperren anzeigen. Damit soll Ausweichverkehr durch Ortschaften verhindert werden - besonders auf stark belasteten Strecken wie der Brenner- oder Tauernautobahn.
Die Novelle wurde von Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) gemeinsam mit den Verkehrssprechern von ÖVP, SPÖ und Neos vorgestellt. Wer also im Frühling mit dem E-Scooter oder E-Bike unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren - sonst drohen Strafen.