Die erste und womöglich wichtigste Neuerung ist ein neues Gesetz, das die Abzocke bei Besitzstörungsklagen beenden soll. Künftig werden bei Störungen mit Kraftfahrzeugen Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt. Ziel ist es, überhöhte Forderungen und Einschüchterungsmodelle zu unterbinden und so das Geschäftsmodell unattraktiv zu machen.
Mit der 36. StVO-Novelle sind mehrere Neuerungen geplant. E-Mopeds sollen künftig als Kraftfahrzeuge gelten – inklusive Zulassung, Führerschein, Versicherung und Helmpflicht. Für E-Scooter gilt ab 1. Mai 2026 eine 0,5-Promille-Grenze. E-Scooter müssen zudem künftig Blinker haben. Fußgängerzonen könnten per Verordnung auch für E-Scooter freigegeben werden.
Kritisch sieht der ÖAMTC die geplante kamerabasierte Verkehrsüberwachung durch Gemeinden. Ohne klare Regeln drohe ein Flickenteppich aus Fahrverboten – der Entwurf sei zudem verfassungsrechtlich problematisch.
Die Regierung plant eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre. Der ÖAMTC hält das für nicht treffsicher und fordert stattdessen eine generelle Helmpflicht für E-Scooter ohne Altersgrenze. Für E-Bikes sollte es eine Empfehlung ohne Strafen geben, so der Verkehrsclub.
Voraussichtlich ab 1. Mai 2026 ändern sich auch die Führerscheinregeln: Wiederholungsprüfungen sind bereits nach zwölf Tagen möglich. Bei Betrugsversuchen wird die Sperrfrist auf 18 Monate verlängert.
Lkw- und Busführerscheine gelten ab dem 60. Lebensjahr künftig für fünf Jahre statt wie bisher nur zwei. Auch das Führerscheindokument wird flexibler: Eine Verlustanzeige gilt künftig acht Wochen als Ersatz. Zudem können internationale Führerscheine bis zu drei Jahre gültig sein. Beim Umtausch eines Drittstaatenführerscheins darf man vorübergehend weiterfahren.