Was schon ab Mai gilt

Neue Regeln auf Straße – alle Änderungen in Österreich

Mit einer großen Reform der Straßenverkehrsordnung stellt die Regierung die Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds neu auf. Die Details.
André Wilding
26.02.2026, 09:20
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Österreichs Verkehrsteilnehmer müssen sich auf spürbare Änderungen einstellen: Die Regierung bringt eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg – mit strengeren Vorgaben für E-Scooter, neuen Regeln für E-Mopeds und präziseren Datenschutzbestimmungen. Die Novelle soll ab Mai in Kraft treten.

"Meilenstein für den Verkehr"

Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) spricht von einem "Meilenstein für den Verkehr in Österreich". Besonders E-Scooter-Fahrer sind von den Neuerungen betroffen: Künftig ist es verboten, weitere Personen oder Gegenstände zu transportieren. Zudem wird die Alkoholgrenze von bisher 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt künftig Helmpflicht, außerdem werden Blinklichter und eine Klingel zur Pflichtausstattung.

Auch bei E-Bikes wird die Helmpflicht ausgeweitet – allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Deutlich weitreichender sind die Änderungen für E-Mopeds: Diese werden ab Oktober vom Fahrrad- ins Kraftfahrgesetz überführt. Damit dürfen sie nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein. Zusätzlich gelten dann Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht.

Intelligente Verkehrssysteme

Parallel zur StVO-Novelle wurde ein Gesetz für intelligente Verkehrssysteme in den Nationalrat eingebracht. Navigationsdienste sollen künftig behördliche Sperren – etwa Abfahrtssperren für den Transitverkehr – verpflichtend anzeigen. Ziel ist es, Ausweichverkehr durch Ortschaften zu unterbinden. Ab 2030 sollen außerdem Echtzeit-Daten zur Auslastung von Bussen und Zügen verfügbar sein.

Nach Kritik von Datenschützern wurden auch die Vorgaben für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung überarbeitet. Künftig ist die sicherheitspolizeiliche Nutzung von Bildmaterial aus der Videoüberwachung an Zufahrten zu Innenstädten ausgeschlossen. Zudem muss für jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.

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