Jetzt ist es fix: Die Bundesregierung bringt ihr Gesetzespaket für die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg. Die Regierungsvorlage geht nun ins Parlament und soll im Plenum im Frühjahr beschlossen werden.
Erste Maßnahmen treten dann bereits am 1. Mai 2026 in Kraft – weitere folgen im Herbst. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) spricht von einem "Meilenstein für den Verkehr in Österreich".
Kern der Reform sind strengere Regeln für E-Scooter und E-Bikes, ein neues kamerabasiertes Zufahrtsmanagement in Städten sowie die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße.
Auch bei E-Bikes wird nachgeschärft: Helmpflicht bis 14 Jahre.
Unfallchirurg Harald Widhalm vom AKH Wien erklärt: "Allein 2024 gab es 7.500 E-Scooter-Unfälle mit Spitalsbehandlung – Tendenz steigend." Die Helmpflicht sei daher "ein wichtiger Schritt".
Sogenannte E-Mopeds (Klasse L1-eB) dürfen künftig nicht mehr auf Radwegen fahren. Sie werden rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt – inklusive Zulassung, Nummerntaferl, Versicherung, Führerschein und Helmpflicht. Inkrafttreten: 1. Oktober 2026.
"Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad", erklärt SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi. Lieferdienst-Fahrer sollen eine Übergangsfrist bekommen.
Städte und Gemeinden bekommen künftig die Möglichkeit, Einfahrtsverbote für Autos in bestimmten Zonen automatisiert per Kamera zu kontrollieren – etwa in Innenstädten. Die Bereiche werden klar gekennzeichnet, inklusive Zusatztafel mit Kamerasymbol und eigener Bodenmarkierung.
Wichtig: Motorräder und Mopeds sind von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Nach Kritik in der Begutachtung wurden die Datenschutzregeln verschärft. Gibt es keinen Verstoß, werden die Daten sofort gelöscht. Bei Übertretungen spätestens nach einem Jahr beziehungsweise nach Abschluss des Verfahrens.
Ebenfalls neu kommt das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS). Damit werden Navigationsdienste verpflichtet, behördliche Sperren – etwa in Tirol – anzuzeigen. Ziel: weniger Ausweichverkehr durch Ortsgebiete. Besonders betroffen sind Brenner- und Tauernautobahn.