E-Scooter bis Alko-Grenze

Neue Regeln: DAS gilt künftig auf Österreichs Straßen

Reform der Straßenverkehrsordnung: Ab Mai gilt für E-Scooter Helmpflicht bis 16 und Fahrverbot zu zweit. Ab Oktober sind E-Mopeds am Radweg verboten.
Angela Sellner
25.02.2026, 14:43
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Jetzt ist es fix: Die Bundesregierung bringt ihr Gesetzespaket für die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg. Die Regierungsvorlage geht nun ins Parlament und soll im Plenum im Frühjahr beschlossen werden.

"Meilenstein für den Verkehr"

Erste Maßnahmen treten dann bereits am 1. Mai 2026 in Kraft – weitere folgen im Herbst. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) spricht von einem "Meilenstein für den Verkehr in Österreich".

Kern der Reform sind strengere Regeln für E-Scooter und E-Bikes, ein neues kamerabasiertes Zufahrtsmanagement in Städten sowie die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße.

Strengere Regeln für E-Scooter & E-Bikes

E-Scooter gelten künftig offiziell als Fahrzeuge. Ab 1. Mai 2026 gilt:

  • Helmpflicht bis 16 Jahre
  • Blinker- und Klingelpflicht
  • Keine Mitnahme von Personen
  • Alkoholgrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille

Auch bei E-Bikes wird nachgeschärft: Helmpflicht bis 14 Jahre.

Unfallchirurg Harald Widhalm vom AKH Wien erklärt: "Allein 2024 gab es 7.500 E-Scooter-Unfälle mit Spitalsbehandlung – Tendenz steigend." Die Helmpflicht sei daher "ein wichtiger Schritt".

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) ist selbst begeisterter E-Scooter-Fahrer – mit Helm.
BMIMI/Tobias Holzer

E-Mopeds runter vom Radweg

Sogenannte E-Mopeds (Klasse L1-eB) dürfen künftig nicht mehr auf Radwegen fahren. Sie werden rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt – inklusive Zulassung, Nummerntaferl, Versicherung, Führerschein und Helmpflicht. Inkrafttreten: 1. Oktober 2026.

"Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad", erklärt SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi. Lieferdienst-Fahrer sollen eine Übergangsfrist bekommen.

Kamera-Kontrolle

Städte und Gemeinden bekommen künftig die Möglichkeit, Einfahrtsverbote für Autos in bestimmten Zonen automatisiert per Kamera zu kontrollieren – etwa in Innenstädten. Die Bereiche werden klar gekennzeichnet, inklusive Zusatztafel mit Kamerasymbol und eigener Bodenmarkierung.

Wichtig: Motorräder und Mopeds sind von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Nach Kritik in der Begutachtung wurden die Datenschutzregeln verschärft. Gibt es keinen Verstoß, werden die Daten sofort gelöscht. Bei Übertretungen spätestens nach einem Jahr beziehungsweise nach Abschluss des Verfahrens.

Neues Gesetz gegen Transit-Chaos

Ebenfalls neu kommt das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS). Damit werden Navigationsdienste verpflichtet, behördliche Sperren – etwa in Tirol – anzuzeigen. Ziel: weniger Ausweichverkehr durch Ortsgebiete. Besonders betroffen sind Brenner- und Tauernautobahn.

{title && {title} } sea, {title && {title} } 25.02.2026, 14:43
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen