Neue Verkehrsregeln

Pickerl, Führerschein, E-Scooter – das ändert sich 2026

Im Jahr 2026 kommen neue Regeln für E-Mopeds, Führerschein und Besitzstörungsklagen in Österreich. "Heute" kennt die Änderungen im Detail.
Newsdesk Heute
28.12.2025, 06:45
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2026 bringt für Verkehrsteilnehmer in Österreich mehrere Änderungen – von Besitzstörungsklagen über neue Regeln für E-Mopeds und E-Scooter bis hin zu Anpassungen beim Führerschein. Der ÖAMTC fasst zusammen, was derzeit bekannt bzw. absehbar ist.

Damit missbräuchliche Geschäftsmodelle rund um Besitzstörungsklagen künftig weniger lukrativ werden, ist ein Gesetz geplant. Konkret sollen bei Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, Anwaltstarife und Gerichtsgebühren sinken. Ziel: Überhöhte Forderungen sollen sich nicht mehr rechnen – also jene Fälle, in denen Betroffene zahlen sollen, um sich den Klagsverzicht "abkaufen" zu lassen.

Für 2026 steht außerdem die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Raum. Sie könnte mehrere Neuerungen bringen:

  • E-Mopeds sollen als Kraftfahrzeuge gelten und damit zulassungspflichtig werden – inklusive Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht.
  • E-Scooter: Ab 1. Mai 2026 soll die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt werden. Zudem müssen E-Scooter ab diesem Zeitpunkt einen Blinker haben.
  • Fußgängerzonen: Das Befahren könnte per Verordnung der zuständigen Behörde künftig nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter erlaubt werden.

Aus Sicht des ÖAMTC sind allerdings weitere zentrale Punkte – inklusive Zeitplan – noch nicht geklärt. Der Mobilitätsclub hat zudem bei mehreren Themen bereits deutliche Kritik deponiert:

1
Kamerabasierte Überwachung
In der derzeit vorgesehenen Form könnten Gemeinden die Überwachung von Verkehrsflächen mit Kameras ermöglicht werden. Der ÖAMTC sieht dabei ein Problem, weil unklar sei, wo das zulässig wäre – befürchtet wird ein schwer erkennbarer "Wildwuchs" an (teils großflächigen) Fahrverbotszonen. Zusätzlich könnte es ohne einheitliche Vorgaben zu einem Flickenteppich an lokalen Verkehrsregeln kommen. Laut ÖAMTC ist der Vorschlag in der aktuell präsentierten Version außerdem nicht verfassungskonform.
2
Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Die Bundesregierung will auf steigende Unfallzahlen reagieren und schlägt eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der ÖAMTC hält den Entwurf laut Darstellung jedoch für wenig treffsicher und fordert stattdessen: Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung, bei E-Bikes eine Helmpflicht ohne Strafandrohung.

Führerschein

Auch im Führerscheinwesen sind voraussichtlich mit 1. Mai 2026 Anpassungen angekündigt worden.

Änderungen beim Führerschein:

  • Prüfungswiederholung: Wer die theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, soll künftig schon nach zwölf Tagen wieder antreten dürfen (statt bisher nach zwei Wochen). Gleichzeitig wird "schummeln" unattraktiver: Die Sperrfrist soll von neun auf 18 Monate steigen.
  • Lkw- und Bus-Führerschein: Diese sollen ab 60 Jahren künftig für fünf Jahre verlängert werden – bisher waren es zwei Jahre.

Zusätzlich sind Änderungen rund um das Führerschein-Dokument vorgesehen:

Änderungen beim Führerschein-Dokument

  • Bei der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins soll man während des Verfahrens mit einer behördlichen Bestätigung bis zu sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterfahren dürfen – das war bisher nicht möglich.
  • Internationale Führerscheine könnten künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden (statt bisher maximal ein Jahr).
  • Eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige soll künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein" gelten – wie bisher aber nur im Inland.

Auch beim "Pickerl" könnte sich etwas ändern

Eine weitere mögliche Neuerung betrifft die Pickerl-Überprüfung: Aus der Politik gibt es einen Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern. Details dazu sind in dem derzeitigen Stand noch nicht ausgeführt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 28.12.2025, 06:45
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