Kleinkrieg am Gartenzaun

Kind (3) betrat Nachbargrundstück – Eltern verklagt

Arbeiter, die auf ihrem Grundstück parkten und das Nachbarskind verärgerten eine Kärntnerin so sehr, dass sie vor Gericht zog.
Newsdesk Heute
10.08.2025, 15:44
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Ein kurioser Nachbarschaftsstreit in Kärnten musste vor Gericht geklärt werden. Eine Frau fühlte sich gestört, da Arbeiter, die am Haus ihrer Nachbarn tätig waren, auf ihrem Grundstück parkten. Zudem war es ihr ein Dorn im Auge, dass das dreijährige Kind des jungen Ehepaars von nebenan ihren Grund und Boden betrat.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, brachte die Kärntnerin eine Feststellungs- und Unterlassungsklage gegen die junge Nachbars-Familie ein. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit.

Fünfmal Grundstück betreten

Wie die Sprecherin des Bezirksgerichtes Klagenfurt, Martina Löbel, gegenüber der "Kleinen" erklärte, habe die dreijährige Tochter das Nachbargrundstück innerhalb von fünf Monaten fünfmal betreten. Demnach sei es mit einem Roller über den Grund der Klägerin gefahren, habe kurz auf dem Grundstück gespielt und sei über die Stiege zum Haus der Nachbarn gegangen.

In allen Fällen wurde die Tochter entweder vom Vater oder der Mutter wieder zurückgeholt. Dokumentiert wurde dies durch eine Videokamera, die der Ehemann der Klägerin installiert hatte.

Jahrelanger Prozess

Die Vorfälle hatten sich bereits im Jahr 2022 ereignet. Prozessiert wurde allerdings bis heuer im Frühjahr. Die Klägerin wollte erreichen, dass das Abstellen der Fahrzeuge beziehungsweise das Betreten der Liegenschaft im Zusammenhang mit dem Kleinkind gerichtlich untersagt wird, sagte Löbel zu der "Kleinen".

Laut der Entscheidung des Bezirksgerichtes Klagenfurt sei das Parken der Autos und das Betreten des Grundstücks zwar als Störungshandlung zu bewerten. Das Unterlassungsbegehren der Klägerin wurde jedoch abgewiesen, da sich die Vorfälle bereits im Oktober 2022 ereigneten. Somit sei die Wiederholungsgefahr nicht gegeben, da die Bauarbeiten abgeschlossen sind und das Mädchen mittlerweile älter ist und das Grundstück nicht mehr betritt.

Berufung erfolglos

Gegen diese Entscheidung legte die Nachbarin Berufung ein – allerdings ohne Erfolg. Das Landesgericht Klagenfurt wurde nämlich noch deutlicher und entschied ebenfalls zu Gunsten des jungen Nachbar-Ehepaars. Eine Pressesprecherin erklärte gegenüber der "Kleinen", dass das kurze Betreten des Grundstückes und "die absolute Notwendigkeit, das Kleinkind wieder in den Aufsichtsbereich der Eltern zu bringen, keine Störung ist".

"Es scheint nahezu ausgeschlossen, dass sich ein vernünftiger Mensch von einem in direkter Nachbarschaft wohnenden Kleinkind, das sich seinem Haus für äußerst kurze Zeit nähert oder von seinen Eltern, die es zurückholen, gestört fühlt", heißt es in dem Urteil.

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