Ein lauschiger Schwimmteich, dazu Grillengezirpe, Vogelgezwitscher – und Quaken. Für Familie Knoll aus Pasching (Bez. Linz-Land) war das jahrzehntelang Sommeridylle pur. Nun fällt ihnen der Traum aber in den Rücken.
Einem Nachbarn war die Tiergeräusche einfach zu laut. "Er hat gesagt, er kann bei offenem Fenster nicht mehr schlafen", erzählt Teichbesitzerin Karin Knoll (63) im "Heute"-Gespräch.
Die Bewohner können sehr laut sein, das wisse sie. Mit Wein und Ohropax habe sich die Familie auch schon einmal beim Nachbarn entschuldigt.
Schon als der Mann erstmals sein Anliegen äußerte, ergriffen die Nachbarn Maßnahmen, die mit dem Naturschutz vereinbar waren. So setzten sie zum Beispiel einen Hecht im Schwimmteich aus. Der blieb aber offenbar eher Gourmet als Problemlöser – und das Quaken ging weiter: "In den vergangenen Jahren wurden es einfach immer mehr."
Dann kam die Unterlassungsklage – und ein Sachverständiger, der den Lärmpegel maß. Und tatsächlich: Speziell in der Nacht seien die Frösche zu laut gewesen. Einige Monate dauerte es, bis es eine Entscheidung vom Bezirksgericht Traun gab: "Wir sind verurteilt worden." Laut Knoll sind sie ein Präzedenzfall – ein derartiges Urteil gab es in Österreich noch nie. "Wir sind alle baff."
Baff macht auch die Summe, die die Familie jetzt zahlen muss: Zwischen 25.000 und 30.000 Euro – allein für die Prozesskosten. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass die Frösche zwischen 22 und 6 Uhr nicht so laut sind. "Wie wir das lösen, ist ganz uns überlassen" – bringt aber nur weitere Probleme.
"Wir könnten eine Lärmschutzmauer bauen", erklärt die 63-Jährige. Die müsste aber bis zur Sichthöhe des Fensters ihres Nachbarn reichen – sprich rund fünf Meter hoch sein. Ob die Gemeinde das überhaupt bewilligen würde, ist noch unklar.
Vergrämungen würden wohl erst nach Jahren Wirkung zeigen – die Frösche einfach alle aus dem Teich zu nehmen ist naturschutzrechtlich verboten. "Und wer sagt mir, dass die Maßnahmen überhaupt was bringen?", wirft Knoll ein. Um ihren Fall jetzt öffentlich zu machen, startete ihr Sohn auch eine Aktion auf gofundme.
Sie befürchtet zudem eine "Flut an Klagen", die auf ihren Präzedenzfall folgen könnte. "Was passiert dann? Schüttet man dann einfach alle Teiche zu?" Bis zuletzt wurden solche Klagen nämlich immer abgewiesen – das Quaken wurde als Naturgeräusch gewertet.