Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt und dabei erwischt wird, muss künftig 18 Monate warten, bis er wieder antreten darf. Bisher waren es neun Monate. Das ist eine von vielen Änderungen, die die Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) bringt.
Die Regierung hat die Gesetzesnovelle am Dienstag im Ministerrat beschlossen, jetzt geht sie ins Parlament. In Kraft treten soll das Ganze am 1. September.
Neu ist auch, dass es künftig eine eigene Strafe für jene gibt, die Prüfungsbetrug beim Führerschein organisieren oder durchführen. Werden die "Hinterleute" ausgeforscht, droht ihnen eine Verwaltungsstrafe.
Wer die theoretische oder praktische Prüfung nicht beim ersten Mal schafft, darf künftig schon nach zwölf Tagen wieder antreten – bisher waren es zwei Wochen.
Auch beim internationalen Führerschein gibt es eine Änderung. Der ist künftig drei Jahre gültig, bisher war es nur ein Jahr.
Für Lkw- und Buslenker gibt es ebenfalls Neuerungen: Die Führerscheine der Klassen C und D samt Anhänger werden ab 60 Jahren nun für fünf Jahre verlängert – davor waren es nur zwei. In Österreich gibt es rund 51.400 Menschen, die zu ihrem 60. Geburtstag einen Schein für die Klasse C und/oder D haben. Laut Verkehrsministerium zeigen die Unfallzahlen, dass C-Lenker ab 60 deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind. Das liegt wohl daran, dass viele Berufskraftfahrer mit dem Pensionsantritt aufhören.
Im Jahr 2023 waren noch 222 Lkw-Lenker zwischen 50 und 59 Jahren in Unfälle verwickelt, in der Altersgruppe 60 bis 69 waren es nur noch 63 und bei den über 70-Jährigen sogar nur acht.
Die Verlängerung kostet 46 Euro (30 Euro für das ärztliche Gutachten, 16 Euro Kostenersatz). Damit sparst du künftig Geld und auch der Staat hat weniger Aufwand, weil weniger Verfahren notwendig sind.
Die Novelle bringt noch eine weitere Erleichterung: Wer einen Drittstaatenführerschein umschreiben lässt, darf mit einer behördlichen Bestätigung bis zu sechs Monate nach dem Melden seines Wohnsitzes weiterfahren. Das war bisher nicht erlaubt.
Und bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins gilt die polizeiliche Anzeige künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein" – allerdings weiterhin nur in Österreich.