ÖVP und FPÖ regieren

Neue Sonntagsöffnung für Geschäfte in Vorarlberg

Kleine Nahversorger in Vorarlberg dürfen bald am Sonntag länger öffnen. Gewerkschaften warnen vor einem Dammbruch.
Newsdesk Heute
29.06.2026, 21:40
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In Vorarlberg wird der Sonntagseinkauf am Land einfacher. Die Landesregierung will am Dienstag eine neue Verordnung beschließen. Sie erlaubt kleinen Lebensmittelgeschäften in bestimmten ländlichen Gemeinden und Ortsteilen, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr zu öffnen.

Betroffen sind 65 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile. Voraussetzung ist, dass es dort maximal ein Lebensmittelgeschäft mit Vollsortiment gibt oder der Nahversorger vom Land gefördert wird. Die Verkaufsfläche darf höchstens 400 Quadratmeter betragen. Außerdem muss das Geschäft hauptsächlich Lebensmittel anbieten.

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Wichtig: Personal darf am Sonntag nicht arbeiten. Der Laden muss entweder vom Inhaber selbst betreut werden oder ohne Personal funktionieren. Damit soll die Sonn- und Feiertagsruhe gewahrt bleiben.

Die drei Voraussetzungen im Überblick:

  • Das Geschäft führt hauptsächlich Lebensmittel
  • Die Verkaufsfläche beträgt maximal 400 Quadratmeter
  • Es arbeitet kein Personal – die Inhaberin oder der Inhaber betreut den Laden selbst

Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (beide ÖVP) sehen darin eine Stärkung der Nahversorgung. Wer am Sonntag Brot, Milch oder andere Lebensmittel braucht, soll diese künftig auch vor Ort kaufen können. Wallner spricht von "mehr Spielraum für Betriebe" und einem "großen Nutzen für die Bevölkerung". Koalitionspartner FPÖ äußerte sich in der Medienmitteilung des Landes nicht.

Auch der Verein "Dorfleben" begrüßt die Lockerung. Obmann Guido Flatz sieht Vorteile für Betreiber, Kunden und Gäste. Geschäftsführer Karlheinz Marent spricht von einem "gewissen Mehr an Gerechtigkeit", weil Hofläden, Tankstellen und Geschäfte in Tourismusgemeinden bereits andere Möglichkeiten hätten.

Besonders spannend ist die Regelung für hybride Dorfläden. Dabei können Kunden etwa mit der Bankomatkarte aufsperren, einkaufen und an der Selbstbedienungskasse zahlen. In Vorarlberg gibt es bisher zwei solcher Läden – in Sibratsgfäll und in Dornbirn-Watzenegg. Weitere könnten bald folgen.

Scharfe Kritik kommt von den Gewerkschaften. ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer spricht von einem "gefährlichen Dammbruch" und einem Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag. Auch die GPA warnt vor einer Salamitaktik. Die Lockerung betreffe fast 70 Prozent der Vorarlberger Gemeinden, sagt GPA-Geschäftsführer Marcel Gilly.

Für alle anderen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen Waren des täglichen Bedarfs maximal zwei Stunden zwischen 7 und 12 Uhr verkaufen.

Um diese Gemeinden geht’s:

Andelsbuch, Bartholomäberg, Bildstein, Bizau, Blons, Brand, Buch, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Doren, Dornbirn (beschränkt auf Ortsteile Watzenegg und Mühlebach), Düns, Dünserberg, Egg (beschränkt auf Ortsteil Großdorf), Eichenberg, Fontanella, Fraxern, Gaißau, Gaschurn (beschränkt auf Ortsteil Partenen), Göfis, Hohenweiler, Innerbraz, Kennelbach, Klaus, Klösterle, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Laterns, Lingenau, Lorüns, Ludesch, Meiningen, Mellau, Möggers, Nüziders, Raggal, Reuthe, Riefensberg, Röns, Röthis, Satteins, Schlins, Schnepfau, Schnifis, Schoppernau, Schröcken, Sibratsgfäll, Silbertal, Sonntag, St. Anton im Montafon, St. Gallenkirch (beschränkt auf Ortsteil Gargellen), St. Gerold, Stallehr, Sulz, Sulzberg, Thüringen, Thüringerberg, Tschagguns, Übersaxen, Vandans, Viktorsberg, Warth, Zwischenwasser (beschränkt auf Ortsteile Dafins und Batschuns).

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.06.2026, 21:40
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