Die Pensionsversicherung (PV) führt österreichweit einheitliche Standards für medizinische Begutachtungen ein. Eine verbindliche Richtlinie soll ab 1. September 2026 für mehr Transparenz, Qualität und einen respektvollen Umgang mit Versicherten sorgen.
Der Verwaltungsrat der PV hat die neue Richtlinie beschlossen. Sie gilt künftig für alle angestellten sowie extern beauftragten medizinischen Gutachter.
PV-Obmann Peter Schleinbach betonte: "Die Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherung stehen für Verantwortung, Verlässlichkeit und Qualität. Mit der heute beschlossenen Richtlinie unterstreichen wir unseren Anspruch, medizinische Begutachtungen nach dem höchst möglichen Standard durchzuführen. Damit schaffen wir Transparenz und stärken das Vertrauen unserer Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung."
Die neue Richtlinie legt Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und die Zusammenarbeit der Gutachter fest. Versicherte sollen künftig ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre persönliche Situation zu schildern.
Außerdem müssen Gutachter den Zweck und den Ablauf der Untersuchung verständlich erklären sowie auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Neu ist auch, dass bei Untersuchungen für Berufs- und Invaliditätspensionen künftig gesetzlich eine Begleitperson anwesend sein kann.
Die Gutachter sollen ihre Beurteilungen ausschließlich auf objektivierbare medizinische Grundlagen stützen. Befunde und Untersuchungsergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert und verständlich erklärt werden.
Zudem verpflichtet die Richtlinie alle Gutachter zu regelmäßiger fachlicher Weiterbildung. Ziel ist es, das medizinische Wissen sowie Kenntnisse im Sozialrecht laufend auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die Umsetzung erfolgt über die Landesstellen der Pensionsversicherung. Für angestellte Gutachter ist die Richtlinie arbeitsrechtlich verbindlich, bei externen Gutachtern soll ihre Einhaltung vertraglich sichergestellt werden.