Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine umfassende Reform des Glücksspielgesetzes geeinigt. Der Entwurf geht am Montag in Begutachtung.
Die zwei zentralen Themen sind: mehr Spielerschutz und eine grundlegende Neuregelung für die Online-Lizenzen. Die Regierung spricht "von der größten Reform des Glücksspielgesetzes seit 26 Jahren". Das Gesetz werde den Spielerschutz und die Regeln für den Glücksspielmarkt auf die Höhe der Zeit bringen.
Es wird ein offenes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel eingeführt. Das heißt: Grundsätzlich kann jeder Anbieter, der die strengen Anforderungen (wie etwa funktionierende Compliance-Systeme für Geldwäsche/Spielerschutz, oder ein Stammkapital von mindestens zehn Millionen Euro) erfüllt, eine Online-Konzession erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass Bewerber für eine Online-Konzession ab 1. Jänner 2027 bis zur Vergabe der Konzession das bisherige illegale Online-Angebot einstellen müssen. Mit dieser "Cooling-Off-Phase" soll ein geregelter Übergang in das offene Konzessionssystem gewährleistet werden. Alle Anbieter, die sich an diese Cooling-Off-Phase halten, können nach dem regulären Auslaufen der Superkonzession mit 30. September 2027 eine Online-Konzession erhalten.
Für alle Anbieter, die weiterhin nach dem 1. Jänner 2027 illegales Online-Glücksspiel betreiben, greift eine 18-monatige Sperrfrist für die Konzessionserteilung. Ab dem 1. Jänner 2030 wird diese Sperrfrist auf 24 Monate verlängert. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass regelkonform agierende Akteure in Zukunft keinen Nachteil erleiden und somit der legale Online-Markt abgesichert wird.
Außerdem muss ein Konzessionswerber alle nicht verjährten Abgabenschulden und nicht bezahlten Spielerschutzklagen begleichen. Dieses Kriterium bezieht sich nicht nur auf den Konzessionswerber selbst. Sondern es müssen alle offenen Abgaben und Spielerschutzklagen im gesamten Konzern bereinigt werden. Mehr als 20.000 geschädigte Spieler sollen von dieser Regelung profitieren, da ihre offenen Klagen beglichen werden sollen.
Zur Absicherung des legalen Marktes sieht das Gesetz zwei "Blocking-Bestimmungen" vor: Das "Payment-Blocking" wird Zahlungsströme von und zu illegalen Anbietern unterbinden. Es werden sowohl nationale als auch internationale Zahlungen vom Payment-Blocking erfasst sein.
Alle in Österreich tätigen Banken und Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die von der Finanz veröffentlichten IBANs von illegalen Glücksspielanbietern zu blockieren. Somit sind sowohl nationale als auch internationale Zahlungen an illegale Anbieter in Österreich blockiert.
Bei den Netzsperren-Verfahren geht es darum, dass Homepages von illegalen Anbietern nicht in Österreich abrufbar sein sollen. Dieses Ziel wird vor allem dadurch erreicht, dass große internationale Cloudanbieter (wie Cloudflare, AmazonWebService) und Suchmaschinen (wie Google) dazu verpflichtet werden, dass sie die Homepages von illegalen Anbietern in Österreich blockieren.
Der Fokus der gesetzlichen Neuerungen liegt auf spielerbezogenen Maßnahmen. Es wird ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister eingeführt werden, das technologieoffen und manipulationssicher ausgestaltet sein wird. Somit werden in Zukunft sowohl betreiberseitige Sperren als auch Selbstsperren zentral erfasst.
Mit dieser Maßnahme werden besonders suchtgefährdete Spieler effektiv geschützt. Das Sperrregister erfasst alle Spielarten, also Casino, Automaten, Online, außer Lotto.
Als weitere Maßnahme werden effektive Einzahlungslimits für Online-Glücksspiel und für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten eingeführt. Durch die gesetzliche Beschränkung der maximalen Einzahlungsbeträge (18-26 Jahre: 250 Euro pro Woche, ab 26 Jahre 1.680 Euro pro Monat) soll eine weitere Schutzmaßnahme gesetzt werden, die einen besonderen Schutz für junge Erwachsene darstellt.
Neben den gesetzlich verpflichtenden Einschränkungen soll darüber hinaus auch die Stärkung der Eigenverantwortung gefördert werden. Mit Hilfe der verpflichtenden Setzung von zeitlichen und finanziellen Limits für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten und Online-Glücksspiel durch Spieler selbst, soll den Spielern eine gesetzlich abgesicherte Möglichkeit zur Selbstlimitierung geboten werden.
Die Anhebung der selbst gewählten Limits unterliegt einer Wartefrist von 72 Stunden, um impulsives Verhalten hintanzuhalten und die Selbstkontrolle zu stärken. Zur besseren Beurteilung der konkreten Gefährlichkeit von Glücksspielen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Spielsuchtpotentialanalysen eingeführt werden.
Hinsichtlich des Angebotes mit Glücksspielautomaten, von denen die höchste Suchtgefahr ausgeht, sollen bestehende Beschränkungen nachgeschärft werden. Bei Glücksspielautomaten und Online-Slots wird die Spielgeschwindigkeit auf zwei Sekunden pro Spin verdoppelt.
Daneben soll eine verpflichtende Abkühlphase nach 90 Minuten Spieldauer eingeführt werden, während der Spieler mit Videos gezielt über die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt wird. Das Einsatzlimit bei Glücksspielautomaten (auch Online-Slots) wird auf fünf Euro halbiert. Das in der Praxis bewährte Gewinnlimit von 10.000 Euro bleibt erhalten.
Zusätzlich wird das bisher bestehende Jackpot-Verbot aufgehoben, um ein attraktives legales Glücksspielangebot zu gewährleisten und somit der Abwanderung in den Schwarzmarkt entgegenzuwirken. Künftig sollen auch Limits für virtuelle Glücksspielautomaten (Slots im Online-Glücksspiel) eingeführt werden. Die Beschränkung der verpflichtenden Höchsteinsätze und Höchstgewinne sowie die Limitierung der Spielgeschwindigkeit und die Verpflichtung einer Abkühlphase für Spieler werden somit auf den Online-Bereich ausgedehnt.
Die Anzahl der Spielbanken wird mit 13 Konzessionen festgelegt. Hierbei sind für Standortvorgaben Kriterien wie etwa eine möglichst umfassende Abdeckung der österreichischen Bevölkerung und das touristische Potenzial einer Region zu berücksichtigen.