Beim großen Brocken der Sozialhilfe-Reform ist die Koalition laut "Heute"-Informationen einen Schritt weiter. Dem Vernehmen nach gibt es eine weitgehende Einigung auf ein verpflichtendes Integrationsprogramm für Geflüchtete, was eng mit der geplanten Neuregelung der Sozialhilfe zusammenhängt. Denn Asylberechtigte sollen künftig nicht mehr sofort das volle Geld erhalten.
Geplant ist vielmehr eine Wartefrist. Diese deckt sich mit den maximal drei Jahren des Integrationsprogramms. Während dieser Phase sollen Asylberechtigte nicht wie bisher die volle Sozialhilfe erhalten, sondern einen geringeren Betrag. Die Höhe ist noch Gegenstand von Verhandlungen.
Es kursiert eine Summe von höchstens bis zu rund 1.000 Euro im Monat – was der sogenannten „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts" (DLU) entspräche, die es für Teilnehmer an AMS-Kursen gibt. Es könnte aber auch weniger sein, ist aus Verhandlerkreisen zu hören.
Wesentlich ist: Der volle Betrag dieses "Integrationsgelds" würde nur bei Erfüllung der Pflichten (unter anderem Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen) ausbezahlt, erklärt Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser im Gespräch mit "Heute". Ansonsten werde das Geld stark gekürzt – wer sich nicht um Integration bemühe, erhalte schlicht weniger.
Nichts ändern soll sich laut Gasser für nicht Arbeitsfähige (sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Betreuungspflichten). Sie sollen weiter gleich nach einem positiven Asylbescheid Anspruch auf Sozialhilfe in voller Höhe haben.
Aber wer arbeiten könnte, ist zur schnellstmöglichen Jobsuche angehalten. Aktuellen Zahlen zufolge sind derzeit 48.000 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos. Arbeitsfähige Flüchtlinge sollen der geplanten neuen Regelung zufolge zum AMS. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist oberstes Ziel und soll, wie Gasser fordert, auch während der Integrationsphase möglich sein. "Wir wollen aus Sozialhilfeempfängern Steuerzahler machen", spricht Gasser Klartext."
Die ganze Regelung soll nicht nur für neu kommende Flüchtlinge gelten (deren Zahl geht ohnehin stark zurück), sondern auch für bereits im Land befindliche Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, heißt es aus dem VP-Integrationsministerium zu "Heute". Diese würden dann entsprechend ihres Integrationsstatus eingestuft und müssten auf ihren jeweiligen Kurslevels etc ins Programm und die Wartefrist einsteigen.
Zieldatum für das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2027. Beschlossen ist noch nichts – das soll dem Vernehmen nach aber zeitnah erfolgen. Geplant ist offenbar, einen Teil der Sozialhilfereform im Sommer-Ministerrat zu beschließen.
ÖVP und Neos dürften sich einig sein. Im zuständigen SPÖ-Sozialministerium bestätigt man noch keine Einigung: "Wir befinden uns in Verhandlungen zum Gesamtpaket, zu dem auch die Kindergrundsicherung gehört", heißt es gegenüber "Heute".