Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der BUWOG-Affäre eine weitere Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger eingebracht. Diesmal geht es um den Vorwurf der Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Zahlungen rund um die BUWOG-Privatisierung und den Linzer Terminal Tower.
Wie "Heute" berichtete, soll sich der mutmaßliche Steuerschaden auf rund 4,9 Millionen Euro belaufen. Die Anklage wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. Gegen die Anklage kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden.
Im Zentrum steht die Frage, ob Provisionen in Höhe von insgesamt 9,8 Millionen Euro ordnungsgemäß versteuert wurden. Die Ermittlungen dazu laufen bereits seit mehreren Jahren. Entsprechende Finanzstrafverfahren wurden laut WKStA bereits 2021 bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, Einnahmen aus den Jahren 2005 bis 2007 gegenüber den Steuerbehörden bewusst verschwiegen zu haben. Dadurch sollen Steuern in Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro hinterzogen worden sein. Zudem sollen sich die Beschuldigten bei der angeblichen Steuerhinterziehung gegenseitig unterstützt haben.
Hintergrund sind Geldflüsse rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) sowie die Einmietung von Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower. "Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an 'Schmiergeldern'", teilte die WKStA mit.
Für die Bestechungs- und Untreuehandlungen in diesem Zusammenhang wurden Grasser, Meischberger und Hochegger bereits rechtskräftig verurteilt. Die neue Anklage betrifft ausschließlich die steuerliche Behandlung dieser Geldflüsse.
Bei einer Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung droht eine Geldstrafe von bis zum Zweifachen des verkürzten Steuerbetrags. Zusätzlich sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Für Grasser könnte ein weiteres Urteil weitreichende Folgen haben. Der ehemalige Finanzminister verbüßt derzeit den Rest seiner Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest. Zuvor hatte er sieben Monate in der Justizanstalt Innsbruck verbracht.
Der 57-Jährige befindet sich zudem in einem Schuldenregulierungsverfahren. Laut den bisherigen Angaben belaufen sich seine Verbindlichkeiten auf rund 34 Millionen Euro. Allein gegenüber den Finanzbehörden soll Grasser rund 8,5 Millionen Euro schulden. Hinzu kommen mögliche weitere finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit der BUWOG-Causa.