Wer den Pflichtschulabschluss im zweiten Bildungsweg nachholt, soll künftig auch digitale Kompetenzen nachweisen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) bringt dafür eine Novelle des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes auf den Weg.
Mit der Änderung wird der Abschluss an die aktuellen Lehrpläne angepasst. Zentrales Element ist ein neues Prüfungsgebiet: "Digitale Grundbildung". Es orientiert sich am Lehrplan der Sekundarstufe I.
"Wer den Pflichtschulabschluss nachholt, soll einen Abschluss erwerben, der in den Anforderungen und Kompetenzen dem Regelschulwesen entspricht – inklusive digitaler Fähigkeiten. Damit stärken wir Chancen am Arbeitsmarkt und schaffen faire Rahmenbedingungen für alle", betont Wiederkehr.
Auch bei den Personen, die in Vorbereitungslehrgängen unterrichten oder Prüfungen abnehmen dürfen, soll es Änderungen geben. Künftig können auch qualifizierte Quereinsteiger sowie Personen mit Zertifikat oder Diplom in der Erwachsenenbildung eingesetzt werden.
Der Kreis möglicher Vorsitzender von Prüfungskommissionen wird ebenfalls erweitert. Diese sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus dem allgemeinbildenden Schulwesen kommen.
Zusätzlich soll nach der Zulassung zur Pflichtschulabschluss-Prüfung ein Wechsel der Prüfungskommission möglich werden. Damit orientiert sich die Regelung an den Vorgaben für Externistenprüfungen.
Hintergrund ist die Lehrplannovelle für Volksschulen und die Sekundarstufe I. Seit 2022 ist "Digitale Grundbildung" in der Sekundarstufe I ein Pflichtgegenstand. Mit Ende des Schuljahres 2026/27 schließen die ersten Schüler die 8. Schulstufe nach diesen neuen Vorgaben ab.