Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung der geplanten Senkung der Lohnnebenkosten geeinigt. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Reduktion der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 geschafft.
Bei Gesprächen im Finanzministerium wurde am Mittwoch eine Grundsatzeinigung erzielt. Demnach übernehmen die Bundesländer ein Drittel jener Finanzierungslücke, die durch die Senkung der FLAF-Beiträge um einen Prozentpunkt entsteht. Das entspricht einem Beitrag von 200 Millionen Euro.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte nach den Verhandlungen die Einigung. "Länder und Gemeinden werden sich beteiligen an der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds", so Marterbauer.
Wie die Vereinbarung im Detail aussieht, ist noch offen. Laut Marterbauer werden die noch ausstehenden Punkte derzeit schriftlich ausgearbeitet. Über "einige zusätzliche Vereinbarungen" soll am Donnerstag informiert werden.
Insgesamt entsteht durch die geplante Beitragssenkung eine Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) erklärte, diese sei nun geschlossen. Ein Drittel werde von den Ländern getragen. Damit sei der Weg für die geplante Senkung der Lohnnebenkosten frei.
Auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Zu den konkreten Inhalten der Vereinbarung wollte jedoch auch er keine Angaben machen.
Teil des Pakets sollen jedenfalls Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds sein. Diese Gelder fordern die Bundesländer bereits seit längerer Zeit vom Bund.
Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung hatte zuvor für Diskussionen gesorgt. Die Bundesregierung wollte die Bundesländer über deren Ertragsanteile an den Kosten beteiligen. Das Finanzministerium argumentierte, dass die Länder durch die Senkung der Lohnnebenkosten auch von steigenden Steuereinnahmen profitieren würden.
Die Länder hatten zunächst dagegengehalten, dass die dadurch entstehenden Einnahmenausfälle vom Bund ausgeglichen werden müssten. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei der Senkung der Lohnnebenkosten um eine Bundesangelegenheit. Nun konnte dennoch eine Einigung erzielt werden.