In Österreich gilt keine Schul-, sondern nur Unterrichtspflicht. Daher können Kinder auch zu Hause unterrichtet werden. Voraussetzung ist jedoch das Bestehen einer Externistenprüfung. Fällt diese negativ aus oder wird die Gleichwertigkeit des Unterrichts nicht anerkannt, kann die Bildungsdirektion den Heimunterricht untersagen.
Vor der Corona-Pandemie wurden jährlich zwischen 2.300 und 2.600 Kinder und Jugendliche (rund 0,3 Prozent der Schulpflichtigen) zu Schulbeginn vom regulären Unterricht abgemeldet, um stattdessen häuslich unterrichtet zu werden. Am Höhepunkt der Pandemie, im Schuljahr 2021/22, als an den Schulen zeitweise Maskenpflicht und verpflichtende negative Corona-Tests galten, stieg die Zahl deutlich auf 7.515 Abgemeldete.
Daraufhin wurden die Abmeldefristen verkürzt, ein verpflichtendes Reflexionsgespräch vor den Semesterferien eingeführt und die Externistenprüfungen gebündelt durch eigene Kommissionen abgehalten, um den sogenannten "Prüfungstourismus" entgegenzuwirken.
Bereits im Schuljahr 2022/23 zeigte sich eine Wirkung dieser Maßnahmen: Die Zahl der häuslich unterrichteten Kinder sank zum Schulbeginn auf 4.083. Bis zu den Semesterferien reduzierte sich die Zahl weiter auf 3.290, da ein Teil der Kinder im Laufe des Schuljahres freiwillig an Schulen mit Öffentlichkeitsrecht zurückwechselte.
Für das laufende Schuljahr liegen derzeit noch keine endgültigen Zahlen vor, jedoch wurden bisher 1.751 Reflexionsgespräche durchgeführt. Laut dem Bildungsministerium liegt die Zahl "in etwa wieder auf dem Niveau vor der Pandemie". In 26 Fällen wurde der häusliche Unterricht von der Bildungsdirektion untersagt, weil das Reflexionsgespräch nicht absolviert wurde.
Bei jenen, die von der Bildungsdirektion für den häuslichen Unterricht zugelassen wurden, ist die Erfolgsquote hoch: Nur 78 Kinder mussten im Vorjahr zurück in eine öffentliche Schule, weil sie bei der Externistenprüfung durchfielen. Die neue Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung wurde 25 Mal genutzt, am häufigsten in Mathematik.