Erneut stehen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und das Gesundheitsministerium vor einem Rätsel: Rund 227.000 Grippeimpfungen der Saison 2024/2025 sind nicht auffindbar. Bereits im September des Vorjahres waren über 300.000 Dosen aus der Saison 2023/2024 als "vermisst" gemeldet worden.
Das Verschwinden von Hunderttausenden Impfdosen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Saisonen wirft ernste Fragen auf. Nicht nur über die Logistik, sondern auch über das Datenmanagement öffentlicher Institutionen. Dem Gesundheitsministerium und der ÖGK ist es offenbar nicht gelungen, ein System zur lückenlosen Nachverfolgung von Impfstoffen aufzubauen, berichtet die "Kleine Zeitung".
Seitens des Gesundheitsministerium heißt es, die Evaluierung sei noch nicht abgeschlossen. Man habe in der vergangenen Saison Maßnahmen gesetzt, um Verluste zu minimieren. "Man könne davon ausgehen, dass ein gewisser Anteil der nicht dokumentierten Influenza Impfstoffe zwar verabreicht, jedoch nicht im e-Impfpass eingetragen wurden, dass Bürger ihre e-Card nicht mithatten, oder dass es technische Probleme gegeben habe", so das Ministerium.
Auch die ÖGK argumentiert, dass es nicht möglich sei, den Verbleib jeder einzelnen Impfdosis in ganz Österreich nachzuvollziehen. "Wenn in jeder Ordination bzw. Impfstelle nur zehn Impfdosen übrigbleiben, z. B. weil Patienten nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen oder diese kaputtgehen, summiert sich das schnell auf mehrere zehntausend Impfdosen", so die ÖGK.
Offenbar wurde bei der Verteilung kein digitales System integriert, das eine Echtzeitverfolgung der Impfchargen ermöglicht. Der Verbleib der 227.000 verschwundenen Impfdosen bleibt damit ein Rätsel.
Wie hoch der dadurch entstandene Schaden ist, will das Gesundheitsministerium nicht beziffern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei das nicht möglich. Zudem handle es sich bei Grippeimpfstoffen um saisonale Produkte, die nicht in die folgende Saison übernommen werden könnten. Immerhin wurden inzwischen mehr als 30.000 Impfungen in der neu eingerichteten Verwurf-Datenbank erfasst.
Laut ÖGK soll künftig das Impfhonorar nur für Impfungen abgerechnet werden können, die im e-Impfpass eingetragen wurden. Das Thema wurde bereits mit der Ärztekammer besprochen, allerdings bestehen noch rechtliche und technische Unklarheiten.