Die Matura an Österreichs Schulen wird erneut umgebaut. Künftig soll die Abschlussarbeit an AHS dauerhaft freiwillig bleiben, außerdem kommen neue Regeln für mündliche Prüfungen und mehr Chancen für Schüler mit negativen Noten.
Der Ministerrat hat am Mittwoch ein umfassendes Reformpaket für die Reifeprüfung beschlossen. Ziel seien laut Bildungsministerium weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Schulen bei der Organisation der Matura.
Besonders betroffen sind die Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS). Dort war die frühere verpflichtende Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) erst heuer durch die neue Abschließende Arbeit (ABA) ersetzt worden. Diese kann etwa als Podcast, Videoreportage, Multimediaprodukt oder empirische Erhebung umgesetzt werden.
Eigentlich war vorgesehen, dass Schüler nur übergangsweise bis 2028/29 statt der ABA eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung wählen können. Weil sich dieses Modell laut Ministerium bewährt habe – rund die Hälfte der AHS-Maturanten nutzte die Möglichkeit heuer – soll die Abschlussarbeit nun dauerhaft freiwillig bleiben.
Laut Regierung soll die Studienvorbereitung dennoch gewährleistet bleiben. Dafür soll künftig eine verpflichtende "Wissenschaftsorientierung" in den Lehrplänen sorgen.
Ab 2027 gelten außerdem strengere Regeln bei der mündlichen Matura. Sowohl an AHS als auch an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) müssen Schüler künftig mindestens 30 Prozent der Punkte erreichen. Bisher reichte es aus, an der Prüfung lediglich "mitzuwirken".
Hintergrund der Änderung sind Probleme seit der Corona-Pandemie. Weil die Jahresnote in die Maturanote eingerechnet wird, waren Schüler mit einem "Befriedigend" oder besser im Zeugnis praktisch vor einem Durchfallen geschützt. Laut Lehrervertretung erschienen deshalb manche Prüflinge völlig unvorbereitet zur mündlichen Prüfung.
Durch den bisher unklaren Begriff "mitwirken" kam es laut Ministerium zudem häufig zu Einsprüchen gegen negative Bewertungen. Mit dem neuen Schwellenwert sollen diese "Unklarheiten beseitigt" werden. Bei den schriftlichen Klausuren existiert ein solcher Schwellenwert bereits seit 2021.
Auch beim Thema Schummeln werden die Regeln verschärft. Künftig gilt bereits das Mitführen eines einsatzbereiten unerlaubten Hilfsmittels als Täuschungsversuch – unabhängig davon, ob es tatsächlich verwendet wurde.
Mehr Möglichkeiten soll es künftig hingegen für Schüler mit negativen Noten geben. Ab 2027 dürfen Jugendliche mit bis zu zwei Fünfern vor der Matura Wiederholungsprüfungen absolvieren und bei positivem Abschluss trotzdem direkt zum Haupttermin antreten. Bislang war das nur bei einem negativen Pflichtgegenstand erlaubt.
Für Schulen bringt die Reform außerdem organisatorische Erleichterungen. Künftig sollen sie mehr Spielraum bei Prüfungsterminen, Abläufen in nicht-standardisierten Fächern und bei der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen erhalten. Prüfungsprotokolle und Beilagen müssen zudem nur noch drei statt bisher 60 Jahre aufbewahrt werden.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) erklärte, die Schulen bekämen durch die Maßnahmen "notwendigen Spielraum zurück". Die abschließenden Prüfungen würden modernisiert und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Standorte gestärkt.
SPÖ-Bildungssprecher Heinrich Himmer sprach von einem "breiten Maßnahmenpaket", um die Bildung der Jugendlichen zu stärken. ÖVP-Bildungssprecher Nico Marchetti hob vor allem die Wahlfreiheit und den Leistungsaspekt hervor. "Für uns ist klar: Leistung muss sich auszahlen und die Matura muss etwas wert sein."