Angesichts der demografischen Entwicklung – wir werden immer älter, gleichzeitig kommen weniger Junge nach – warnen Experten eindringlich vor einem Crash von Pensionssystem und Sozialstaat. Es werde kein Weg daran vorbeigehen, dass wir alle länger arbeiten.
Die Regierung setzt vorerst Maßnahmen, um das faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen und Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Ab Jänner 2027 soll nun eine entscheidende Hürde fürs Weiterarbeiten über das Regelpensionsalter hinaus fallen.
„Wer länger im Erwerbsleben bleibt, soll auch finanziell deutlich profitieren.“Barbara Eibinger-MiedlFinanzstaatssekretärin (ÖVP)
Bisher fielen für den Zuverdienst in der Pension teils so hohe Steuern an, dass sich das Weiterarbeiten finanziell schlicht kaum lohnte. Mit 1. Jänner 2027 tritt die "Aktiv-Pension" in Kraft, die deutlich Entlastung für ältere Menschen bringt, die in Beschäftigung bleiben.
Konkret kommt ein Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für jene, die über das Regelpensionsalter (65 Jahre) hinaus arbeiten. Gelten wird das sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige.
"Wir schaffen klare Anreize dafür, dass sich Weiterarbeiten in der Pension auszahlt. Wer länger im Erwerbsleben bleibt, soll auch finanziell deutlich profitieren", erklärt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).
Profitieren sollen zwei Gruppen: Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten, und Menschen, die ihren Pensionsantritt bewusst aufschieben. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, bei Frauen 34.
Zum Steuerfreibetrag kommt eine zweite Entlastung: Für Arbeitnehmer im Pensionsalter fällt künftig der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung weg. Dadurch bleibt direkt mehr Netto vom Brutto. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt aber bestehen. Eine entsprechende Entlastung kommt auch für Selbstständige.
Wie sich die neuen Regeln in der Praxis, das heißt netto am Konto, auswirken, haben die Experten des Finanzministeriums für "Heute" anhand einiger Beispiele ausgerechnet.
Franz, Elektriker, als Zuverdiener: Franz war Elektriker und bekommt eine Pension von 1.700 Euro brutto pro Monat. Er entscheidet sich nach seinem offiziellen Pensionsantritt, bei seinem alten Betrieb ein paar Stunden in der Woche auszuhelfen. Dafür bekommt er zusätzlich zu seiner Pension 500 Euro monatlich. Durch das neue Modell bleiben ihm insgesamt 1.630 Euro mehr pro Jahr.
Franz, Elektriker, als Aufschieber: Er tritt seine Pension bei Erreichen des entsprechenden Alters nicht gleich an, sondern bleibt im Betrieb, verdient weiter 3.200 Euro brutto im Monat. Ergebnis dank der neuen Regelung: 6.805 Euro mehr pro Jahr.
Erika, Bilanzbuchhalterin, als Zuverdienerin: Sie bekommt 2.000 Euro brutto Pension, arbeitet aber weiter in ihrem alten Unternehmen mit und verdient 2.000 Euro brutto dazu. Dank des neuen Modells bleiben ihr 7.668 Euro mehr pro Jahr.
Erika, Bilanzbuchhalterin, als Aufschieberin: Sie entscheidet sich, die Pension aufzuschieben und weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein. Bei ihrem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro bleiben ihr durch das neue Modell 7.269 Euro mehr im Jahr.
Peter, Tischlermeister: Er hat selbstständig eine Tischlerei betrieben, übergibt den Betrieb an seinen Sohn und tritt die Pension (2.400 Euro brutto/Monat) an. Er hilft aber seinem Sohn weiter im Betrieb, bekommt dafür 1.250 Euro brutto. Durch die neue Regelung bleiben ihm künftig 6.099 Euro netto mehr pro Jahr.
Marion, Rechtsanwältin: Sie bekommt eine Pension von 3.000 Euro, hat sich aber entschieden, ihre Kolleginnen und Kollegen in der Kanzlei noch zu unterstützen. Dafür verdient sie pro Monat 3.000 Euro. Durch das neue Modell bleiben ihr insgesamt 8.296 Euro mehr pro Jahr.