Die Regierung nimmt das nächste Paket rund um die Pensionen in Angriff und will die betriebliche Altersvorsorge – die sogenannte zweite Säule der Pensionsvorsorge neben der staatlichen und der privaten – stärken und für alle Arbeitnehmer zugänglich machen.
Das neue Modell soll laut "Heute"-Informationen am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Im Anschluss wollen es Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) präsentieren.
Bis in den späten Dienstagabend wurde in der Koalition um letzte Details der Reform gerungen.
Ziel ist, dass Arbeitnehmer ihre Abfertigung künftig freiwillig und kostenlos in eine Pensionskasse übertragen und so eine zusätzliche, lebenslange Rente aufbauen können. Auf diese grundsätzliche Absicht hatte sich die Koalition bereits im Dezember 2025 geeinigt. Jetzt geht es um die konkrete gesetzliche Umsetzung.
"Heute" konnte vorab aus Koalitionskreisen einige Eckpunkte in Erfahrung bringen. Damit künftig alle die Möglichkeit haben, sich das Geld im Alter mit einer Zusatzpension aufzufetten, soll die zweite Säule der Pensionsvorsorge in Kombination mit der Abfertigung auf neue Beine gestellt werden.
Denn es gibt hier ein Problem: Zwar sind alle Arbeitnehmer bei der Abfertigung Neu dabei – hierfür zahlen Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttogehalts in Vorsorgekassen ein. Doch nur ein kleiner Teil der Beschäftigten konnte das angesparte Geld bisher auch in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln.
Der Grund: Dafür musste der Arbeitgeber bereits einen Vertrag mit einer Pensionskasse haben und das Geld dort einzahlen, was bei den wenigsten Firmen der Fall ist. Für rund drei Viertel der Beschäftigten blieb damit nur die klassische einmalige Auszahlung der Abfertigung.
Kern der Reform ist "Heute"-Informationen zufolge nun die Einführung eines sogenannten Generalpensionskassenvertrages. Damit sollen künftig alle Beschäftigten das Recht bekommen, ihre Abfertigung in ein standardisiertes Pensionskassenprodukt zu übertragen. Ob der eigene Arbeitgeber bisher eine Pensionskasse hatte oder nicht, soll dann keine Rolle mehr spielen.
Wer seine Abfertigung in dieses Modell überträgt, kann dann bei Pensionsantritt aus dem Angesparten eine Zusatzrente beziehen. Das entscheidet jeder selbst. Wer lieber bei der Einmalzahlung bleibt, kann das weiter tun.
Als zweite große Änderung ist dem Vernehmen nach geplant, dass die Mitarbeiter-Vorsorgekassen neben dem bisherigen, sehr konservativen Veranlagungsmodell auch eines mit mehr Spielraum und damit höheren Erträgen anbieten müssen. Hintergrund: Bei der Veranlagung über Jahrzehnte soll so eine fettere Zusatzpension herausschauen.
Das langfristige Ziel dahinter: Die Abfertigung Neu soll nicht mehr nur als einmaliger Geldbetrag am Ende eines Arbeitslebens gesehen werden. Sondern sie soll zu einem echten Baustein für mehr Pension im Alter werden.
Als Zieldatum für das Inkrafttreten des neuen Modells dürfte die Regierung den 1. Jänner 2028 anvisieren.