Wer einen vorzeitigen Pensionsantritt plant, muss sich künftig länger gedulden. In den kommenden Monaten wird das Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der nötigen Versicherungsjahre.
Wie stark diese frühe Antrittsmöglichkeit genutzt wird, zeigen Zahlen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Im Wirkungsbereich der PVA gingen 2024 rund 108.000 Menschen in Pension, in den Jahren 2021 bis 2023 waren es jeweils über 120.000.
Bei der Korridorpension gab es diesen Rückgang jedoch nicht. Im Gegenteil stiegen die Zahlen zuletzt an. Im Jahr 2022 nutzten 9.706 Personen die Korridorpension, 2023 waren es 10.335, 2024 schließlich 10.720.
Frauen, geboren ab 1. Jänner 1964, können erst ab Jänner 2030 in Korridorpension gehen, da das Pensionsalter bei Frauen derzeit noch schrittweise ansteigt. Davor ist eine Alterspension vor dem 63. Lebensjahr möglich.
Davon waren 2024 insgesamt 6.382 Personen noch 62 Jahre alt. Auch in den beiden Jahren davor waren es jeweils über 6.000 Männer, heißt es von der PVA gegenüber "5 Minuten". Damit müssen statistisch gesehen rund 6.000 Menschen im PVA-Bereich künftig ein Jahr länger auf den vorzeitigen Ruhestand (mit Abschlägen) warten.
Konkret gilt: Menschen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, dürfen weiterhin ab 62 in Korridorpension. Wer zwischen 1. Jänner und 31. März 1964 geboren wurde, muss bereits zwei Monate länger warten. Für alle, die nach dem 31. März 1965 geboren wurden, liegt das Antrittsalter schließlich bei 63 Jahren.
"Heute" hat die ganze Liste:
Die Korridorpension ist grundsätzlich eine vorgezogene Alterspension, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aktuell sind das 62 Jahre und mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre).
Wer früher geht, muss allerdings mit Abschlägen rechnen: 0,425 Prozent pro Monat vor dem Regelpensionsalter. Das sind 5,1 Prozent pro Jahr – auf die drei Jahre zwischen 62 und 65 gerechnet 15,3 Prozent weniger Pension.
Parallel zum Antrittsalter steigt auch die notwendige Versicherungsdauer. Derzeit sind es 480 Monate, auch diese Zahl erhöht sich alle drei Monate um zwei Monate. Für alle, die nach dem 30. September 1966 geboren wurden, heißt das: 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate (42 Jahre) sind nötig, um die Korridorpension antreten zu können.