Die Regierung macht ernst bei den Pensionen! Vor zwei Wochen wurde ein neues Pensionsmodell präsentiert, das ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten wird. "Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten", kommentierte ÖVP-Klubchef August Wöginger.
Kernstück der Pensionsreform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt - egal ob regulär, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension - kann künftig stufenweise aus dem Berufsleben aussteigen. Betroffene können ihre Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension kassieren. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird in Form einer Teilpension ausbezahlt.
"Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten", betonte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). "Sie trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und bringt eine höhere Pension.“
Beispiel 1: Langzeitversichertenpension (Mann, 62 Jahre):
➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.800 €
Der Mann hat mit 62 Jahren Anspruch auf Langzeitversichertenpension. Er reduziert die Arbeitszeit um 75 Prozent (3/4 des Pensionskontos werden geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)
➤Höhe der Teilpension: 1.835 €
2.100 € (75 % von 2.800 €) minus 12,6 % Abschlag (4,2 % pro Jahr bei Langzeitversichertenpension)
Beispiel 2: Alterspension (Frau, 61,5 Jahre):
➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.300 €
Die Frau hat mit 61,5 Jahren Anspruch auf Alterspension. Sie reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent (1/2 des Pensionskontos wird geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)
➤Höhe der Teilpension: 1.150 €
50 % von 2.300 Euro, keine Abschläge
Beispiel 3: Korridorpension (Mann, 63 Jahre):
➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 3.000 €
Der Mann hat mit 63 Jahren Anspruch auf Korridorpension. Er reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent (1/2 des Pensionskontos wird geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)
➤Höhe der Teilpension: 1.347 €
1.500 € (50 % von 3.000 €) minus 10,2% Abschlag (5,1 % pro Jahr bei der Korridorpension)
Beispiel 4: Schwerarbeitspension (Frau, 60 Jahre):
➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.600 €
Die Frau hat mit 60 Jahren Anspruch auf Schwerarbeitspension (Stichtag Juli 2026, Regelpensionsalter wäre bei 61,5 Jahren). Sie reduziert die Arbeitszeit um 25 Prozent (1/4 des Pensionskontos wird geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)
➤Höhe der Teilpension: 632 €
650 € (25 % von 2.600 €) minus 2,7 % Abschlag (1,8 % pro Jahr bei der Schwerarbeitspension)
"Heute" hat die neue Teilpension genauer unter Lupe genommen und herausgefunden, wie sich diese für Arbeitnehmer auswirkt. Das Sozialministerium hat "Heute" Beispielszenarien zukommen lassen - für mehrere Pensionsarten und die sich daraus ergebene Teilpension. Die Details: