Die Kosten für die Pensionen sind nach Meinung vieler Experten die größte Bedrohung am Weg, den aus dem Ruder gelaufenen Staatshaushalt zu sanieren. Denn wir werden immer älter, gleichzeitig kommen weniger Junge in den Arbeitsmarkt nach.
Die Regierung hat sich daher verschiedenen Maßnahmen auf die Fahnen geschrieben, damit die Menschen hierzulande länger arbeiten. Konkret geht es um eine Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters. Die Österreicher gehen derzeit im Schnitt um einige Jahre früher in Rente, als regulär vorgesehen. Während das gesetzliche Regelpensionsalter bei 65 Jahren liegt, beträgt das faktische Antrittsalter für Männer aktuell 62,3 Jahre und für Frauen 60,2 Jahre.
„Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten.“Korinna SchumannArbeits- und Sozialministerin (SPÖ)
Die erste Maßnahme ist ein Heraufsetzen des Alters für die Korridor- bzw. Frühpension von aktuell 62 auf schrittweise 63 ab 1. Jänner 2026. Diese Gesetzesnovelle ist bereits in Begutachtung.
Als Nächstes folgt jetzt das gänzlich neue Modell der Teilpension – der entsprechende Gesetzesentwurf soll diese Woche in die Begutachtung geschickt werden. Die Teilpension soll dann ebenfalls noch im Sommer beschlossen werden und ab 1.1. 2026 in Anspruch genommen werden können.
"Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten", so SP-Arbeitsministerin Korinna Schumann, die nun im Detail erläuterte, wie das neue Modell funktionieren soll.
Zusammengefasst bringt die Teilpension mehr Flexibilität ins Pensionssystem – indem es möglich wird, bei Erreichen des Anspruchs nicht gleich voll in Rente zu gehen, sondern die Arbeitszeit zu reduzieren und vorerst nur einen Teil der Pension zu kassieren. Für das Teilzeit-Gehalt werden indes weiter Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, wodurch sich die spätere volle Pension erhöht.
Für eine Teilpension entscheiden können sich künftig alle, die einen Pensionsanspruch erreichen: egal, ob Früh-, Schwerarbeits- oder Alterspension.
Für die Reduktion der Arbeitszeit gibt es drei Stufen. Wer um 25 bis 40 % weniger arbeitet, erhält eine Teilpension in Höhe von 25 % der Gesamtgutschrift seines Pensionskontos. Bei einer Kürzung der Arbeitszeit um 41 bis 60 % bekommt man zusätzlich zum Teilzeit-Gehalt 50 % der Pension. Oder man nimmt 75 % der Pension und reduziert seine Arbeitszeit um 61 bis 75 %.
Beispielrechnung Teilpension
- Anspruch auf Frühpension ist mit 63 erfüllt
- Gesamt-Pensionahöhe laut Pensionskonto: 3.000 Euro
- Reduktion der Arbeitszeit um 50 %
- Teilpension wird dann aus 50 % des Pensionskontos gebildet
- Abschläge gelten je nach Pensionsart ; bei Frühpension sind das 5,1 % pro Jahr
- Konkret: 1.500 Euro (50 % von 3.000 Euro) minus 10,2 % Abschlag (für die zwei Jahre bis zum Regelpensionsalter 65) = 1.347 Euro Teilpension
- Das Gesamt-Monatseinkommen setzt sich dann aus dieser Teilpension und den 50 % Erwerbstätigkeits-Gehalt zusammen
Ziel ist, dass die Menschen länger im Berufsleben bleiben – und dabei schrittweise in den Ruhestand gehen können. Inklusive des Vorteils, sich die spätere Vollpension noch aufzubessern.
"Die Teilpension trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und sie bringt eine höhere Pension", resümiert Ministerin Schumann.
Wie viele Menschen sich tatsächlich für eine Teilpension entscheiden, wird sich zeigen. VP-Klubchef August Wöginger geht von "einigen tausend" aus.
Parallel zur Einführung der Teilpension soll das bestehende Modell der Altersteilzeit eingeschränkt werden. Dieses wurde unter anderem von AMS-Chef Johannes Kopf als zu teuer kritisiert. Künftig wird die Altersteilzeit von bisher fünf auf längstens drei Jahre verkürzt. Es gibt aber Übergangsbestimmungen bis zum Jahr 2028.
Neuregelung Altersteilzeit
Beispiel 1: 60-jährige Person, Anspruch auf Korridorpension mit 63 Jahren
=> Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Anspruch auf Korridorpension mit 63
Beispiel 2: 62-jährige Person, kein Anspruch auf Korridorpension
=> Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Regelpensionsalter mit 65
Tatsächlich soll die Altersteilzeit mit dem System der Teilpension "harmonisiert" werden, heißt es aus dem Sozialministerium. Das bedeutet, dass man die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen kann, wie noch keine Teilpension möglich ist.