Wer wirklich betroffen ist

Länger arbeiten – brisante Tabelle zeigt ganze Wahrheit

Die Regierung setzt bei den Pensionen den Sparstift an. Die neuen Regeln gelten schon ab 2026. "Heute" zeigt, wer von der Reform wie betroffen ist.
Angela Sellner
05.05.2025, 17:57

Bei den Pensionen macht die Regierung jetzt ernst. Der erste Teil der geplanten Mega-Reform wurde bereits in ein Gesetz gegossen und in Begutachtung geschickt. Konkret geht's da um neue Regelungen für die Frühpension, die schon ab 1. Jänner 2026 gelten sollen.

Fakt ist: Wir müssen künftig länger arbeiten. Sonst sei das Pensionssystem nicht mehr finanzierbar. Die Bevölkerung wird immer älter, die Menschen sind also länger in Pension – zugleich kommen weniger Junge nach, die ins System einzahlen.

Schon jetzt muss der Staat jährlich 30 Milliarden Euro für die Pensionen zuschießen. Das ist der weitaus größte Brocken im Budget. Angesichts des Riesen-Lochs in der Staatskasse könne es so auf Dauer nicht weitergehen, so der Tenor in der Regierung.

Später in Pension

Verschärft werden daher zunächst die Zugangsregeln zur sogenannten Korridor- bzw. Frühpension. "Beginnend mit 1.1.2026 werden dabei das Antrittsalter zur Korridorpension stufenweise bis 1.4.2027 auf das 63. Lebensjahr, die notwendigen Versicherungsjahre bis 1.10.2028 auf 42 Jahre angehoben", heißt es in der Erläuterung zum Gesetzesentwurf.

Zwei dem Gesetzestext beigefügte Tabellen zeigen, wie sich das auf die betroffenen Jahrgänge auswirkt:

Durch die schrittweise Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension soll das faktische Pensionsalter an das Regelpensionsalter (65) herangeführt werden.

Die Einsparungen durch die Verschiebung des frühestmöglichen Antrittsalters für diese Pension sollen ab 2029 bei rund einer Milliarde Euro jährlich liegen.

Frauen vorerst nicht betroffen

Frauen sind im Übrigen von der neuen Regelung vorerst nicht betroffen. Für sie wird das reguläre Pensionsalter jetzt schrittweise dem der Männer angeglichen und liegt erst ab 2028 über 62 Jahren, daher ist das Thema der Korridorpension für sie vorerst nicht relevant.

Für Beamte wird das spätere Antrittsalter für die Frühpension indes auch gelten.

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