Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag bekanntgeben, dass das ORF-Beitragsgesetz 2024 und die damit verbundene ORF-Gebühr (15,30 Euro pro Monat und Haushalt) nicht gegen die Verfassung verstößt – "Heute" berichtete.
Eine entsprechende Beschwerde, wonach es gleichheitswidrig wäre, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag zahlen müssen, wurde abgewiesen. Laut VfGH verlange der Gleichheitsgrundsatz nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des ORF-Angebots geknüpft ist. Die Möglichkeit, den ORF zu konsumieren, würde schon ausreichen, um zahlungspflichtig zu sein, so das Urteil.
Mittlerweile haben sich auch schon Stimmen aus der Politik zum Urteil des VfGH zu Wort gemeldet. "Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist eine klare Bestätigung für die grundsätzliche Wichtigkeit und Legitimität der Finanzierung des ORF durch den ORF-Beitrag", kommentiert SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim die Entscheidung.
Dem Sozialdemokraten zufolge sei ein starker, unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk "unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie". Der ORF leiste "mit seiner Berichterstattung, seinem Bildungsauftrag und seinem starken Österreich-Bezug bei Information, Dokumentation und Unterhaltung einen unschätzbaren Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Österreich", so Seltenheim.
Gleichzeitig warnt der SPÖ-Politiker vor einer Aushöhlung unabhängiger Medien. "Gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation und politischem Druck auf kritische Berichterstattung brauchen wir eine starke, unabhängige Medienlandschaft mehr denn je – mit seriösen privaten Medien und einem starken öffentlich-rechtlichem Angebot."
Weiter bezeichnete Seltenheim den ORF als eine "tragende Säule der Medienvielfalt", deren Finanzierung gesichert bleiben müsse. Daher sei die Entscheidung des VfGH "ein gutes Signal für alle, denen unabhängiger Journalismus und Demokratie ein Anliegen sind", betonte Seltenheim.
Zuvor hatte sich schon FPÖ-Generalsekretär und -Mediensprecher Christian Hafenecker geäußert. Dieser sah das Urteil erwartungsgemäß anders als sein rotes Pendant. Der Freiheitliche ortet einen "Gesetzes-Pfusch auf Kosten der Österreicher". Die Argumentation des VfGH bezeichnete der Blaue als "absurd".
"Nach dieser Maßgabe muss man sich schon fragen, was als Nächstes kommt. Die Autobahnvignette für Radfahrer? Freibad-Saisonkarten für alle Schifahrer, weil sie theoretisch schwimmen gehen könnten? Verpflichtende ÖBB-Jahrestickets für alle Österreicher, weil sie ja die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu fahren?", meinte Hafenecker im Hinblick auf die Argumentation der Höchstrichter.
Hinsichtlich der aus freiheitlicher Sicht nicht gesetzeskonform zustande gekommenen Höhe des ORF-Beitrags habe sich der VfGH zudem über den genauen Gesetzeswortlaut hinweggesetzt, da dieser nur eine Obergrenze und keinen fixen Betrag vorsehe: "Laut ORF-Gesetz muss der Stiftungsrat nämlich auf Vorschlag des ORF-Generaldirektors den ORF-Beitrag fix bestimmen und nicht als Obergrenze – und das ist beides nicht passiert", kritisiert der Freiheitliche.