Brisanter Vergleich

ORF-Gebühr für alle: FPÖ geht auf Höchstgericht los

Die ORF-Gebühr ist verfassungskonform, widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Zu diesem Ergebnis kommt der VfGH – sehr zum Unmut der FPÖ.
Robert Zwickelsdorfer
01.07.2025, 21:49
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Der Küniglberg kann aufatmen: Das ORF-Beitragsgesetz 2024 und damit die ORF-Gebühr für alle Haushalte verstößt nicht gegen die Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Haushaltsabgabe nicht gleichheitswidrig

In dieser war argumentiert worden, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, die keine ORF-Inhalte nutzen, finanziell genauso belastet werden wie jene, die das sehr wohl tun.

Möglichkeit, ORF zu schauen, genügt für Beitragspflicht

Die Höchstrichter sehen das anders: Es genüge schon, dass Beitragspflichtige die Möglichkeit hätten, "die öffentliche Leistung nutzen zu können". Und diese Möglichkeit hätten auch Haushalte ohne Fernseh- und Radiogerät.

FPÖ bezeichnet VfGH-Rechtsansicht als "absurd"

FPÖ-Generalsekretär und -Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnet diese Rechtsansicht in einer Aussendung als "absurd": "Nach dieser Maßgabe muss man sich schon fragen, was als Nächstes kommt. Die Autobahnvignette für Radfahrer? Freibad-Saisonkarten für alle Schifahrer, weil sie theoretisch schwimmen gehen könnten? Verpflichtende ÖBB-Jahrestickets für alle Österreicher, weil sie ja die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu fahren?"

Für den FPÖ-Politiker reiht sich das aktuelle Erkenntnis "in die Liste merkwürdiger Entscheidungen" des VfGH" ein, wie etwa dem Anspruch Transsexueller auf Bezahlung der Barthaarentfernung durch die Krankenversicherung, sechs Geschlechter am Meldezettel oder das Kinder-Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.

„Was kommt als Nächstes? Die Autobahnvignette für Radfahrer?“
Christian HafeneckerFPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher zum VfGH-Urteil zur ORF-Gebühr

Hinsichtlich der aus freiheitlicher Sicht nicht gesetzeskonform zustande gekommenen Höhe des ORF-Beitrags habe sich der VfGH zudem über den genauen Gesetzeswortlaut hinweggesetzt. Denn dieser sehe nur eine Obergrenze und keinen fixen Betrag vor: "Laut ORF-Gesetz muss der Stiftungsrat nämlich auf Vorschlag des ORF-Generaldirektors den ORF-Beitrag fix bestimmen und nicht als Obergrenze – und das ist beides nicht passiert."

FPÖ-Generalsekretär kritisiert "Luxusgagen-Paradies" im ORF

Kein gutes Haar lässt Hafenecker am ORF selbst. Der komme seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag immer weniger nach und "vertreibe" die Zuseher "mit linkslastiger, bevormundender Berichterstattung sowie woken Belangsendungen, während man sich in der ORF-Chefetage selbst ein Luxusgagen- und Privilegienparadies errichtet" habe.

Finanzierung aus dem Budget

"Die Österreicher haben keinerlei Verständnis dafür, warum sie das alles mit jährlich mehr als 700 Millionen Euro an ,ORF-Zwangssteuern' finanzieren müssen." Spätestens mit einem freiheitlichen "Volkskanzler" Herbert Kickl werde die ORF-Haushaltsabgabe Geschichte sein und der ORF in Richtung eines verschlankten Grundfunks reformiert werden. Dann werde dessen Finanzierung über einen mehrjährigen Finanzrahmen aus dem Budget erfolgen "und nicht direkt aus den Geldbörsen der Bürger", so der FPÖ-Generalsekretär.

{title && {title} } bob, {title && {title} } 01.07.2025, 21:49
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