Die Staatskasse ist in einem desolaten Zustand. In den nächsten zwei Jahren sollen erst 6,4 Milliarden Euro (2025), dann 8,7 Milliarden Euro (2026) her. Viele Experten sehen die Pensionskosten als größte Bedrohung am Weg, den Staatshaushalt zu sanieren.
Um dem entgegenzuwirken, will die Regierung, dass die Menschen hierzulande länger arbeiten. Konkret geht es um eine Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters auf 65, die mit einem neuen Pensions-Modell ab 2026 in Kraft treten soll.
Wie im Regierungsprogramm festgelegt, wird der Zugang zur sogenannten Korridorpension – also dem vorzeitigen Ruhestand mit Abschlägen – nach hinten verschoben. Bisher konnte man diese Frühpensionierung mit 62 Jahren in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung erfüllt waren (480 Versicherungsmonate = 40 Versicherungsjahre).
Dieses Zielalter wird ab 1. Jänner 2026 auf 63 heraufgesetzt, die notwendigen Versicherungsjahre auf 42. Und zwar schrittweise, pro Quartal um zwei Monate. Ausnahmen gelten für Schwerarbeiter – eine Gruppe, die jetzt auch Pflegekräfte umfasst. Diese Gesetzesnovelle ist bereits in Begutachtung.
Kernstück der Pensionsreform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt – egal ob regulär, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension – kann künftig stufenweise aus dem Berufsleben aussteigen. Somit können Betroffene ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension kassieren.
Dazu wird die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduziert. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird in Form einer Teilpension ausbezahlt. Beispiel: Wer die Arbeitszeit um 50 % reduziert, erhält 50 % der Pension, der Rest läuft weiter auf dem Pensionskonto.
Die spätere volle Pension wird damit höher, da ja mit dem Teilzeit-Arbeitseinkommen weiter Beiträge einbezahlt werden.