Jetzt ist es fix – im Arbeitsleben bleibt in Österreich so gut wie kein Stein auf dem anderen. Die Regierung setzt den Hebel einerseits bei den Älteren an – Frühpension mit 62 oder ausgiebige Altersteilzeit gibt es nicht mehr, dafür aber Anreize fürs längere Arbeiten. Andererseits werden die Regeln in der Arbeitslosigkeit verschärft, der Zuverdienstmöglichkeit wird ein Riegel vorgeschoben.
Ziel: Die Menschen sollen länger in Beschäftigung bleiben. Denn die Pensionen sind der größte Brocken bei den Staatsausgaben. Dauerhaft sei das nicht finanzierbar – immerhin werden wir immer älter und es kommen gleichzeitig weniger Junge in den Arbeitsmarkt nach.
VP-Klubobmann August Wöginger erklärt gegenüber "Heute": "Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten".
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 65 greift die Regierung nicht an, trotz eindringlicher entsprechender Forderungen aus der Industrie. Bis 70 müssen wir also vorerst nicht arbeiten. Vielmehr zielen die jetzt beschlossenen Maßnahmen darauf ab, das faktische Pensionsalter zu erhöhen. Denn die Österreicher gehen derzeit im Schnitt um einige Jahre früher in Rente, als regulär vorgesehen. Das faktische Antrittsalter bei Männern liegt aktuell bei 62,3 Jahren, bei Frauen bei 60,2 Jahren.
„Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten.“August WögingerÖVP-Klubobmann
Die Änderungen sollen ab 1. Jänner 2026 gelten. Einiges wurde bereits Mitte Mai gesetzlich auf den Weg gebracht – in Korridor- oder Frühpension kann man künftig erst mit 63 statt bisher 62 Jahren gehen, "Heute" berichtete ausführlich – jetzt folgen die nächsten Maßnahmen fürs längere Arbeiten.
Kernstück der Reform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt – egal ob regulär, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension – kann künftig stufenweise aus dem Berufsleben aussteigen.
Dazu wird die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduziert. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird in Form einer Teilpension ausbezahlt. Beispiel: Wer um 50 % reduziert, erhält 50 % der Pension, der Rest läuft weiter auf dem Pensionskonto. Die spätere volle Pension wird damit höher, da ja mit dem Teilezeit-Arbeitseinkommen weiter Beiträge einbezahlt werden.
Wichtig: Die Abfertigung wird auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit berechnet – man bekommt also nicht weniger, wenn man dann endgültig aus dem Beruf ausscheidet.
Parallel wird die Altersteilzeit neu geregelt und auf das System der Teilpension abgestimmt. Ab 2026 ist Altersteilzeit nur noch bis zum Beginn der Pensionsberechtigung möglich – also maximal für drei Jahre. Zuvor waren bis zu fünf Jahre erlaubt.
Zusätzliche Nebenjobs während der geförderten Altersteilzeit sind künftig nicht mehr erlaubt, außer sie wurden schon ein Jahr lang davor regelmäßig ausgeübt.
Bis 2028 gelten noch Übergangsregelungen, danach wird es streng.
„Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass unser Pensionssystem zukunftssicher, fair und verlässlich bleibt.“August WögingerÖVP-Klubobmann
Es kommen aber nicht nur Kürzungen und strengere Regeln, sondern die Regierung setzt neben der Möglichkeit der Teilpension auch weitere Anreize, damit sich Arbeiten im Alter lohnt und letztlich mehr im Börsel bleiben soll.
Ein Monitoringsystem soll die Arbeitssituation von Personen über 60 evaluieren und für Verbesserungen sorgen. Dazu zählen auch Qualifizierungsangebote für Ältere.
Zentral ist der Plan einer steuerlichen Verbesserung für jene, die in der Pension erwerbstätig bleiben. Hier ist eine pauschale Endbesteuerung von 25 % für Einkommen im Alter geplant. Das soll ebenfalls ab 1.1. 2026 in Kraft treten – vorausgesetzt allerdings, dass sich Sozialpartner und Regierung rechtzeitig einigen.
Aber nicht nur für Ältere kommen neue Regeln. Die Regierung schärft auch beim AMS-Geld deutlich nach. Es soll erreicht werden, dass sich Arbeitslose schnell wieder einen Job suchen. Deshalb wird der bisher mögliche geringfügige Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit gestrichen. Ab 2026 ist das nur mehr in wenigen Ausnahmefällen möglich. Sich auf AMS-Geld plus Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung (aktuell 551,10 Euro brutto pro Monat) "auszuruhen", wird also nicht mehr möglich sein.
Noch einmal zurück zur Pensionsreform. Damit deren Ziele auch tatsächlich greifen, hat die Regierung sich auf einen sogenannten Nachhaltigkeitsmechanismus verständigt, der über die aktuelle Legislaturperiode (bis 2029) hinaus wirkt. Das heißt: Wird der geplante Budgetpfad für Pensionsausgaben überschritten, ist die nächste Regierung ab 2030 automatisch zu Sparmaßnahmen verpflichtet. Das können höhere Beitragsjahre für die Korridorpension, spätere Antrittsalter oder geringere Pensionsanpassungen sein.
"Die Maßnahmen wie die Einführung der Teilpension, die Harmonisierung der Altersteilzeit und das Festschreiben eines Nachhaltigkeitsmechanismus sollen dazu beitragen, dass unser Pensionssystem zukunftssicher, fair und verlässlich bleibt", betont VP-Klubchef Wöginger.
Hier handelt es sich um eine Art Frühwarnsystem, das Sparzwänge durchsetzt, wenn der "Pensions-Boom" nicht gestoppt wird. Die zuständige Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) muss jährlich prüfen, ob die Ausgaben im Plan liegen – bei einer Überschreitung von mehr als 0,5 % muss reagiert werden.